Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Sparleistungen des Arbeitgebers. Diese werden nach dem Vermögensbildungsgesetz direkt auf ein Anlagenkonto überwiesen und dürfen nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden. Die Einzahlung erfolgt in eine betriebliche Altersvorsorge, aber auch in Bausparverträge. Arbeitnehmer haben keinen rechtlichen Anspruch auf VL, sofern diese nicht im Tarif-/Arbeitsvertrag festgehalten sind.
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