Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Sparleistungen des Arbeitgebers. Diese werden nach dem Vermögensbildungsgesetz direkt auf ein Anlagenkonto überwiesen und dürfen nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt werden. Die Einzahlung erfolgt in eine betriebliche Altersvorsorge, aber auch in Bausparverträge. Arbeitnehmer haben keinen rechtlichen Anspruch auf VL, sofern diese nicht im Tarif-/Arbeitsvertrag festgehalten sind.
Arbeitgeber, die vermögenswirksame Leistungen anbieten, zahlen einen bestimmten Betrag direkt in einen Sparvertrag oder eine Anlageform, die vom Arbeitnehmer ausgewählt wurde. Dieser Betrag wird monatlich überwiesen und variiert je nach Tarifvertrag und Unternehmen.
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Anlageformen für ihre vermögenswirksamen Leistungen zu wählen. Zu den gängigen Optionen gehören:
Nicht alle Arbeitnehmer haben automatisch Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Die Voraussetzungen dafür können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen festgelegt sein. In der Regel müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden, und der Arbeitnehmer muss das Geld für eine festgelegte Dauer anlegen.
Vermögenswirksame Leistungen können auch steuerliche Vorteile bieten. Je nach gewählter Anlageform und Einkommenssituation können Teile der Leistungen steuerfrei sein oder zu Steuervorteilen führen.
Vermögenswirksame Leistungen sind eine Möglichkeit, langfristig Vermögen aufzubauen und finanzielle Ziele zu erreichen. Sie bieten Arbeitnehmern die Chance, vom Arbeitgeber finanziell unterstützt zu werden und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Es ist ratsam, die verfügbaren Anlageoptionen sorgfältig zu prüfen und sie an die eigenen finanziellen Ziele anzupassen.
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