Susanne Knofe
|
Expertin für Baufinanzierung
|
Stand: 14. April 2022
Sie teilen uns Ihr Vorhaben und Ihre Eckdaten mit
Wir vereinbaren einen Beratungstermin (innerhalb von 24 Stunden)
Sie erhalten ein individuelles Finanzierungsangebot (aus über 450 Banken)
Wir reichen gemeinsam alle relevanten Unterlagen und Nachweise ein
Ihre Finanzierung kann unterschrieben werden
Bereits seit vielen Jahren unterstützt der Staat mit verschiedenen Förderprogrammen den Aufbau von Wohneigentum. Neben der Wohnungsbauprämie (WoP) gibt es das Wohn-Riestern und die Arbeitnehmersparzulage. Dennoch bleibt die Wohnungsbauprämie als eine der ältesten staatlichen Förderungen auch mitunter die beliebteste. Diese unterstützt den Eigenkapitalaufbau von Familien und Singles mit Zuschüssen, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Folgend erfahren Sie, was sich in diesem Jahr ändert und wie hoch die Wohnungsbauprämie 2024 ausfällt.
Der Staat möchte mit der Wohnungsbauprämie den Ausbau von Wohnraum in Deutschland fördern. Dafür unterstützt er Sparer, die das Ziel haben, Eigentum zu erwerben oder zu bauen, beim Aufbau ihres Eigenkapitals. Da die Prämie meist als Förderung in einen Bausparvertrag fließt, wird sie auch „Bausparprämie“ genannt.
Die Wohnungsbauprämie ist sowohl für Familien wie auch für Singles unter einer bestimmten Einkommensgrenze vorgesehen. Eine der Grundvoraussetzungen für den Zuschuss ist, dass das Geld zu Wohnzwecken eingesetzt wird. Allerdings müssen die Sparer nicht zwangsweise ein Eigenheim oder eine Wohnung kaufen. Sie können die Förderung auch für Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen einsetzen.
Der Staat unterstützt Sparer ab dem 16. Lebensjahr, die unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Sie müssen einen Sparvertrag wie einen Bausparvertrag abgeschlossen haben und Eigenkapital ansparen, um Wohneigentum zu kaufen, zu bauen, zu renovieren oder zu modernisieren.
Die Sparer müssen mindestens 50 Euro im Jahr in ihren Sparvertrag einbezahlen, um förderberechtigt zu sein. Außerdem darf das zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese wurde jedoch ebenso wie die Prämie selbst deutlich angehoben – damit sind nun rund 70 Prozent der Bevölkerung in Deutschland förderberechtigt.
Zuletzt wurde die Wohnungsbauprämie im Jahr 2021 überarbeitet. Dabei ergeben sich folgende wesentliche Änderungen, die für 2024 gültig sind:
Einkommensgrenze: Neu ist eine Einkommensgrenze von 35.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 70.000 Euro bei Ehepaaren
Prämie: Die Förderung beträgt maximal 70 Euro für Alleinstehende und 140 Euro für Ehepaare
Geförderte Sparleistung: Gefördert werden maximal 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Ehepaaren
Damit gibt es für 2024 zwei wesentliche Veränderungen bei der Wohnungsbauprämie: Zukünftig sind Singles mit einem Einkommen bis 35.000 Euro und Ehepaare mit einem gemeinsamen Einkommen bis 70.000 Euro förderberechtigt. Zuvor lag die Einkommensgrenze bei 25.600 Euro / 51.200 Euro.
Ferner ist die Höhe der Förderung merklich angehoben worden. In den Jahren zuvor unterstützte der Staat die Sparer mit einer Zulage von 8,8 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 512 Euro (Ehepaare 1.024 Euro). Durch die Erhöhung der Prämie auf zehn Prozent und der maximal geförderten Sparrate von 700 Euro beziehungsweise 1.400 Euro, können Sparer jetzt bis zu 70 Euro (140 Euro bei Ehepaaren) Zulagen erhalten.
Beispiel 1: Alleinstehend mit Kind |
Beispiel 2: Ehepaar |
Jahresbruttoeinkommen: 37.000 Euro - Abzüglich Kinderfreibetrag (4.200 Euro) = 32.800 Euro zu versteuerndes Einkommen |
Jahresbruttoeinkommen: 25.000 Euro + Jahresbruttoeinkommen: 30.000 Euro = 55.000 Euro zu versteuerndes Einkommen |
Jährliche Sparrate: 600 Euro |
Jährliche Sparrate: 1.500 Euro |
Förderung: 60 Euro |
Förderung: 140 Euro |
Im ersten Beispiel überschreitet der Sparer mit seinem Bruttoeinkommen die Gehaltsgrenze für die WoP. Da er jedoch einen Kinderfreibetrag von 4.200 Euro geltend machen kann, sinkt das zu versteuernde Einkommen auf 32.800 Euro und er ist förderberechtigt. Ausgehend von seinem Sparbetrag über 600 Euro erhält er 60 Euro Förderung jährlich (zehn Prozent von 600 Euro).
Im zweiten Beispiel wird die Gehaltsgrenze nicht überschritten, wodurch eine Förderberechtigung vorliegt. Das Ehepaar zahlt gemeinsam 1.500 Euro in den Sparvertrag ein. Gefördert wird jedoch ein Höchstbetrag von 1.400 Euro, weshalb das Ehepaar die maximale Zulage von 140 Euro erhält.
Wer in der Zukunft plant Eigentum zu erwerben oder zu modernisieren, sollte die Zulagen der Wohnungsbauprämie mitnehmen. Denn nach einer zehnjährigen Ansparphase lässt sich das Eigenkapital bei einer maximalen Förderung um rund 7.000 Euro (14.000 Euro als Ehepaar) erhöhen. Wichtig ist jedoch, auch einen geeigneten Sparvertrag zu wählen, der eine gute Rendite für das angesparte Kapital erbringt. Außerdem muss die WoP jedes Jahr neu beantragt werden.
Unsere Experten beraten Sie gerne und beantworten alle Ihre Fragen rund um das Eigenheim. Vereinbaren Sie hier einen Termin.
Susanne Knofe
|
Stand: 14. April 2022
3,04 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1 050,00 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?