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Das hat sich 2022 für Bauherren und Hauseigentümer geändert

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Susanne Knofe

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Expertin für Baufinanzierung

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Stand: 04.10.22

Die wichtigsten Änderungen 2022 für Bauherren und Hauseigentümer:

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau beendet ihr KfW-55-Förderprogramm für Neubauten.

  • Steigende Energiekosten, höhere Mindestlöhne und Zinsen verteuern den Hausbau ab diesem Jahr.

  • In Baden-Württemberg ist die Solaranlagenpflicht für Neubauten und Dachsanierungen in Kraft getreten. Berlin und Hamburg ziehen 2023 nach.

  • Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen Hauseigentümer und Grundstücksbesitzer bis zum 31. Oktober 2022 dem Finanzamt Informationen zu ihrem Grundstück übermitteln.

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2022 hat sich für Bauherren und Hauseigentümer einiges geändert. Es ist nicht nur die Solaranlagenpflicht in einigen Bundesländern in Kraft getreten, auch wurde die Mindesthöhe für Schornsteine angepasst, der Mindestlohn für Handwerker ist gestiegen und die KfW-55-Förderung steht zukünftig nicht mehr zur Verfügung. Nachfolgend haben wir einige der wichtigsten Änderungen im Jahr 2022 für Hauseigentümer und Bauherren hinsichtlich des Baus oder Kaufs einer Immobilie zusammengetragen.

Ende der KfW-55-Förderung

Zum 01. Februar 2022 wurde die KfW-55-Förderung für Neubauten beendet. Zukünftig wird nur noch der EH-40-Standard für nachhaltiges Bauen gefördert. Damit lenkt die Kreditanstalt für Wiederaufbau ihre Förderprogramme in Richtung der maximalen CO2-Einsparung. Sanierungen am Gebäude im Rahmen der KfW-55-Förderung sind jedoch weiterhin möglich. Das Programm wurde vorerst nur für Neubauten eingestellt.

 

Anträge konnten noch bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden. Ausschlaggebend war das Datum der Antragstellung sowie der Eingang des Antrags bei der KfW. Zinsreservierungen fallen nicht darunter.

Heizungsförderung der BAFA

Ab 2026 sollen in Neubauten keine Ölheizungen mehr eingebaut werden. Der Bund bekräftigt diesen Schritt damit, dass es mittlerweile genügend umweltfreundlichere Alternativen gibt. Eine Entwarnung für Hauseigentümer gibt es aber: bestehende Ölheizungen genießen Bestandsschutz. Wer sich dennoch für eine Heizungserneuerung in seiner Immobilie interessiert, kann vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weiterhin Förderungen beziehen.

 

2022 beteiligt sich der Bund an den Investitionskosten. Das heißt, es gibt keine Festbeträge. Gefördert werden Neu- wie auch Bestandsbauten. Eigentümer, die sich für den Austausch einer Ölheizung entscheiden, erhalten zusätzlich eine Prämie von 15 Prozent.

 

Fördersätze für den Austausch einer Ölheizung 2022:

  • Bis 45 Prozent bei Solarthermie / Biomasseheizung oder Wärmepumpe

  • Bis 40 Prozent bei Gas-Hybridheizung

Steigende Energiekosten

2022 wurde die CO2-Steuer erhöht. Statt bisher 25 Euro je Tonne CO2 fallen zukünftig 30 Euro an. Diese Änderung war bereits geplant, bevor sich die Ölknappheit für dieses Jahr abgezeichnet hat. Doch nicht nur die höheren Steuern sorgen dafür, dass die Preise für Gas und Heizöl in diesem Jahr auf ein Rekordhoch gestiegen sind. Ausschlaggebend dafür ist ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren. So verursacht der Russland-Ukraine-Krieg höhere Ölpreise, mitunter durch Sanktionen. Hinzu kommt, dass nach monatelanger Einschränkung durch Corona und die Lockerungen der Maßnahmen die Nachfrage nach Benzin, Diesel und Kerosin gestiegen ist – und damit auch der Ölpreis. Dadurch werden die Bewirtschaftungskosten für Hauseigentümer erheblich teurer. Und auch Bauherren müssen für die Errichtung ihres Neubaus mit höheren Ausgaben kalkulieren.

Anpassung der Mindestlöhne für Handwerker

Wer 2022 oder 2023 mit dem Bau eines Eigenheims beginnt, muss mit höheren Kosten rechnen. Denn nicht nur die Preise für Materialien sind aufgrund der hohen Nachfrage und der Lieferengpässe durch die Pandemie gestiegen. Auch der Mindestlohn für Handwerker wurde angehoben. Elektriker erhalten eine Erhöhung um 0,50 Euro, was neu 12,90 Euro die Stunde entspricht. Bei Dachdeckern wurde der Mindestlohn auf 13 Euro / Stunde erhöht beziehungsweise 14,50 Euro für Gesellen. Und Gerüstbauer beziehen ab 2022 12,85 Euro die Stunde.

Solarpflicht bei Neubauten und Dachsanierungsarbeiten

Bundesweit gilt die Solaranlagenpflicht noch nicht. Wer ab 2022 aber in Baden-Württemberg einen Neubau errichtet, muss das Dach seiner Immobilie mit einer Solaranlage ausstatten. In Nordrhein-Westfalen gilt diese Pflicht für gewerbliche Parkflächen ab 35 Stellplätzen.

Zum 01. Januar 2023 werden die Maßnahmen weiter verschärft: In Baden-Württemberg müssen auch Bestandsimmobilien, die eine umfangreiche Dachsanierung erhalten, eine Photovoltaikanlage einbauen. Weitere Bundesländer ziehen ab 2023 nach:

  • Solaranlagenpflicht für Neubauten und umfassende Dachsanierungen in Berlin

  • Pflicht für Neubauten in Hamburg, ab 2025 auch bei einer Dachsanierung

Anpassung der Schornsteinhöhe

Zum 01.01.2022 wurde die Mindesthöhe für Schornsteine angepasst. Bauherren, die einen Kachelofen, eine Pelletheizung oder einen Kamin in ihrer Immobilie planen, müssen sicherstellen, dass der Schornstein so weit über das Dach hinausragt, dass Abgase leicht weggeweht werden können. Dafür sieht der Gesetzgeber eine Mindesthöhe von 40 Zentimetern über dem Dachfirst vor.

Die Änderung im Rahmen der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) betrifft Neubauten. Bei einer Bestandsimmobilie sind keine Anpassungen notwendig.

Neuer Bewertungsmaßstab der Grundsteuer

Für 2025 ist eine Reform der Grundsteuer geplant, die den veralteten Einheitswert ablöst. 2022 müssen in ganz Deutschland alle Grundstücke neu bewertet werden. Dafür legt das Finanzamt den Wert des Grundstücks zum 01. Januar 2022 fest. An diesem orientiert sich dann der neue Grundwert.

 

Bauherren mit Grundstücksbesitz und Eigentümer einer Immobilie müssen mit der „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ Daten an das Finanzamt übermitteln. Die Erklärungen können ab Juli bis spätestens zum 31. Oktober 2022 über Elster digital an das zuständige Finanzamt übertragen werden.

Höhere Bauzinsen

2022 gab es viele Änderungen für Bauherren und Hauseigentümer. Auch die Zinsen der Baufinanzierung sind in diesem Jahr erheblich gestiegen und liegen derzeit zwischen drei und vier Prozent. Zum Vergleich: Noch vor einem Jahr war eine Baufinanzierung mit einem Prozent Zinsen möglich! Grund dafür sind die Auswirkungen der Pandemie, der Krieg und folglich die hohe Inflation, die eine Erhöhung des Leitzinses hervorgebracht haben.

 

Wer 2022 oder 2023 ein Haus bauen möchte, muss aufgrund der teureren Bauzinsen und der neuen Verordnung mit Mehrkosten rechnen. Doch auch bei einer bevorstehenden Anschlussfinanzierung machen sich die höheren Zinssätze bemerkbar. Dabei helfen wir Ihnen und stehen bei allen Fragen und Anliegen rund um den Immobilienkredit und die Anschlussfinanzierung zur Verfügung. Jetzt Termin vereinbaren.

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