Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 19. November 2021
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Die KfW unterteilt Häuser in verschiedene Standards. Es gibt das Effizienzhaus 40, 55, 70, 85, 100 und 115. Je niedriger der Wert, desto besser ist die Energieeffizienz. Und folglich erhalten die Besitzer auch höhere Zuschüsse von der Kreditanstalt. Wer also ein Haus nach Standards eines KfW-Effizienzhaus 40 errichtet, spart doppelt. Denn die Energieeffizienz zahlt sich langfristig durch einen geringen Verbrauch aus. Zusätzlich zahlt die Bank hohe Zuschüsse und bietet besonders zinsgünstige Kredite an.
Ein KfW-Effizienzhaus 55 liegt im Mittelfeld der Wertung. Dieser Standard kann sowohl bei Neubauten wie auch bei Bestandsimmobilien erreicht werden. Somit ist er für Bauherren interessant, die ein neues Gebäude errichten, genauso wie für Umbau- und Renovierungsvorhaben.
Um den Standards für ein KfW-Effizienzhaus 55 zu entsprechen, muss das Objekt bestimmte Anforderungen erfüllen. Bei dieser Bauweise handelt es sich um ein sogenanntes Passivhaus – dieses basiert auf einer guten Wärmedämmung, bei der ein Wärmeverlust nach außen minimiert wird. Gleichzeitig wird passive Wärme durch Sonneneinstrahlung und die Wärmeabgabe von Personen und Haushaltsgeräten erzeugt.
Dämmung von Fassade und Dach
Fenster mit Dreifachverglasung
Integrierte Belüftungsanlage
Wärmepumpe oder Holzpelletheizung
Solaranlage
Das Ziel ist somit, dass dem Haus von außen keine oder nur in geringem Maße Energie zugeführt werden muss. Damit wird der Energiebedarf der Wohnimmobilie minimiert, was der Umwelt zugutekommt.
Bauvorhaben, die das Ziel haben, ein KfW-55-Effizienzhaus zu errichten, werden aktuell noch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt. Die Unterstützung kommt vor allem aus dem KfW-Programm 153 - Energieeffizient Bauen. Die Förderung umfasst ein zinsgünstiges Darlehen bis zu einer Finanzierungssumme von 120.000 Euro. Zusätzlich enthält das Programm einen einmaligen Tilgungszuschuss für Investitionskosten, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Zuschuss wird von der Restschuld abgezogen und beträgt 15 Prozent je Wohneinheit, bis maximal 18.000 Euro.
Zusätzlich gibt es weitere Förderprogramme für ein KfW-55-Effizienzhaus. Das KfW-Programm 431 – Zuschuss Baubegleitung, das einen Zuschuss bis zu 4.000 Euro für die Bezahlung des Energieeffizienz-Experten vorsieht. Das KfW-Programm 124 – Wohneigentumsprogramm mit dem Kreditnehmer von einem zinsgünstigen Darlehen profitieren. Und die KfW-Programme 270 und 275 - Erneuerbare Energien Standard/Speicher, die ebenfalls Kredite mit niedrigen Zinsen für die Anschaffung von erneuerbaren Energien und deren Batterien vorsehen.
Nicht nur Neubauten, sondern auch Bestandsimmobilien können die Förderungen der Kreditanstalt nutzen. Dafür stellt die KfW ihr Programm 151/151 – Energieeffiziente Sanierung zur Verfügung. Damit sind Kredit bis zu 120.000 Euro möglich, sowie eine Begleitung durch einen Sachverständigen bis 4.000 Euro und ein einmaliger Tilgungszuschuss von bis zu 48.000 Euro.
Das KfW-55-Effizienzhaus ist der höchstmögliche Standard, den eine Bestandsimmobilie erreichen kann. Daher fällt die Förderung für diese Maßnahmen besonders hoch aus.
Förderungen und insbesondere Zuschüsse der Kreditanstalt sind geschenktes Geld. Dieses lässt sich als Tilgungszuschuss für den Kredit oder als Investitionszuschuss ohne Zweckbindung nutzen. Für Bauherren und Eigenheimbesitzer, die ihr Zuhause nach den KfW-55-Standards errichten wollen, lohnt es sich, diese Förderungen zu beanspruchen. Denn sie können auf diese Weise zinsgünstige Kredite nutzen, Fördergelder ausschöpfen und mit den entsprechenden baulichen Maßnahmen den Energiebedarf ihrer Immobilie senken sowie deren Wert maßgeblich steigern. Vor allem wenn die Standards sowieso erfüllt werden sollen, wäre es verschenktes Geld, nicht auf das Angebot der Kreditanstalt zurückzugreifen.
Wer die Förderung für ein KfW-55-Effizienzhaus nutzen möchte, sollte sich beeilen. Denn zum 01.02.2022 stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau ihr Förderprogramm für Neubauten ein. Ab Februar wird das Effizienzgebäude der Stufe 5 zum allgemeinen Standard und wird damit nicht mehr als förderfähig betrachtet. Zuschüsse sind dann nur noch für neue Immobilien vorgesehen, die einen besseren Standard erfüllen können. Und damit auch mit höheren Investitionskosten verbunden sind.
Der Grund für die Einstellung der Neubauförderung ist, dass die Regierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Hinblick auf die Fördereffizienz geprüft hat. Zukünftig sollen Fördermittel dort eingesetzt werden, wo die höchstmögliche CO2-Einsparung realisierbar ist. Und das ist vor allem bei einer Sanierung und bei Neubauten mit besseren Standards gegeben. Im Fokus steht jedoch das ganzheitliche Sanieren und damit die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Noch bis zum 31.01.2022 haben Sie die Möglichkeit, eine KfW-55-Förderung zu beantragen. Dabei ist das Datum der Antragstellung maßgeblich. Dann ist Schluss mit der staatlichen Förderung für diese Programme. Ab Februar ist es dann nicht mehr möglich, die Bundesförderung zu beantragen. Dies gilt auch für die 55-EE-Klassen und NH-Klassen.
Wenn Sie die KfW-55-Förderung nutzen möchten, sollten Sie sich also beeilen. Noch bis zum 01.02.2022 können Sie sich zinsgünstige Darlehen und einen Tilgungszuschuss über 18.000 Euro für ein 120.000-Euro-KfW-Darlehen sichern. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Vereinbaren Sie dafür schnellstmöglich einen Termin mit unseren Experten und lassen Sie sich beraten. Es wäre schade, die Chance auf geschenktes Geld für Ihr Bauvorhaben verstreichen zu lassen.
Susanne Knofe
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Stand: 19. November 2021
2,99 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.039,58 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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