Grunddienstbarkeit bezeichnet die Belastung eines Grundstücks zugunsten eines Eigentümers eines anderen Grundstücks, meist eines Nachbarn. Beispielsweise ein Überfahrtsrecht oder auch Baubeschränkungen. Eine Grunddienstbarkeit bedeutet für den Besitzer des „dienenden Grundstücks“ immer eine Einschränkung in der Nutzung sowie eine Wertminderung der Immobilie und des Grunds.
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