Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die von Eigentümern von Grundstücken und Immobilien gezahlt werden muss. Sie dient zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben, insbesondere für Straßenbau, Schulen, Abfallentsorgung und andere kommunale Dienstleistungen.
Die Grundsteuer fällt unabhängig davon an, ob das Grundstück bebaut oder unbebaut ist und ob es bewohnt oder ungenutzt bleibt.
Die Berechnung der Grundsteuer basiert auf drei Faktoren:
Einheitswert der Immobilie
Steuermesszahl
Hebesatz der Gemeinde
Berechnungsformel:
Grundsteuer = Einheitswert × Steuermesszahl × Hebesatz
Beispiel:
Ein Einfamilienhaus hat einen Einheitswert von 50.000 €, die Steuermesszahl beträgt 3,5 ‰ und die Gemeinde hat einen Hebesatz von 400 %.
50.000€ × 3,5‰ = 175€
175€ x 400
Wichtig für Vermieter: Die Grundsteuer kann über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden!
Die Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 neu berechnet. Das bisherige Modell mit veralteten Einheitswerten wird ersetzt, um eine gerechtere Besteuerung zu ermöglichen.
Neues Berechnungsverfahren
Unterschiedliche Modelle in den Bundesländern
Wichtig für Eigentümer: Wer eine Immobilie besitzt, muss eine Grundsteuer-Erklärung abgeben, damit die neuen Werte korrekt berechnet werden können!
Die Grundsteuer ist eine jährliche Abgabe, die von Immobilieneigentümern gezahlt wird und sich aus Einheitswert, Steuermesszahl und Hebesatz zusammensetzt. Die Steuer variiert je nach Region und Wert der Immobilie.
Ab 2025 tritt eine Reform in Kraft, die eine neue Berechnung mit aktuelleren Werten vorsieht. Eigentümer sollten sich frühzeitig über die neuen Regeln und ihre Auswirkungen informieren.
Die Finanzierung einer Immobilie ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen im Leben – und sie sollte gut durchdacht sein. Ob es um Baunebenkosten, die richtige Finanzierungsstruktur oder staatliche Fördermöglichkeiten geht: Es gibt viele Aspekte zu beachten, um langfristig finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.
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