Das Grundpfandrecht ist vereinfacht das Recht an einem Grundstück oder einer Immobilie. Es dient der Sicherung eines Immobilienkredits, da der Gläubiger das eingesetzte Grundpfandrecht verwerten kann. In der Praxis darf die Bank aufgrund des Grundpfandrechts die als Sicherheit eingesetzte Immobilie zwangsversteigern, um ihre offenen Forderungen zu decken.
Das Grundpfandrecht muss notariell beglaubigt sein und wird mit der Eintragung ins Grundbuch bestellt. Es stellt die häufigste Form der Absicherung von Baufinanzierungen dar.
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