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Grunderwerbssteuer

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie gehört zu den Kaufnebenkosten und wird vom Käufer an das Finanzamt gezahlt. Die Höhe der Steuer hängt vom Kaufpreis und dem jeweiligen Bundesland ab. Diese Steuer dient den Bundesländern als wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland. Während einige Bundesländer einen niedrigeren Satz von 3,5 % erheben, liegt der Höchstsatz aktuell bei 6,5 %. Hier eine Übersicht:

  • Bayern und Sachsen: 3,5 %
  • Hamburg: 4,5 %
  • Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen: 5,0 %
  • Hessen, Rheinland-Pfalz: 6,0 %
  • Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Saarland: 6,5 %

Beispielberechnung der Grunderwerbsteuer:

Ein Käufer erwirbt eine Immobilie für 300.000 € in Nordrhein-Westfalen, wo der Steuersatz 6,5 % beträgt. Die Steuerlast beträgt:
300.000 € × 6,5 % = 19.500 €

Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Die Grunderwerbsteuer wird fällig, sobald ein notariell beglaubigter Kaufvertrag geschlossen wurde. Das Finanzamt stellt nach der Vertragsunterzeichnung einen Grunderwerbsteuerbescheid aus, der innerhalb weniger Wochen beglichen werden muss. Erst nach Zahlung der Steuer kann die Immobilie offiziell auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden.

Die Steuer wird auch bei:

  • Erwerb einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung
  • Eigentumsübertragungen innerhalb einer Erbengemeinschaft oder Schenkung (falls nicht steuerbefreit)
  • Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Immobiliengesellschaft (bei mehr als 90 % der Anteile)

Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen?

In der Regel trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer. Allerdings kann im Kaufvertrag vereinbart werden, dass der Verkäufer einen Teil oder die gesamte Steuer übernimmt. Dies kommt jedoch selten vor, da es sich bei der Steuer um eine gesetzliche Pflichtabgabe handelt.

Kann man die Grunderwerbsteuer umgehen oder reduzieren?

Es gibt einige Fälle, in denen die Grunderwerbsteuer nicht anfällt oder reduziert werden kann:

  • Beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie durch direkte Verwandte (z. B. zwischen Ehepartnern oder von Eltern an Kinder).
  • Wenn der Kaufpreis unter einer bestimmten Freigrenze liegt (je nach Bundesland unterschiedlich).
  • Bei Firmenübertragungen, wenn weniger als 90 % der Geschäftsanteile erworben werden.

Zusammenfassung:
Die Grunderwerbsteuer ist eine wesentliche Kaufnebenkostenposition, die bei jedem Immobilienerwerb anfällt. Je nach Bundesland beträgt sie zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Käufer sollten diese Kosten in ihre Finanzierungsplanung einbeziehen, da sie in der Regel nicht über einen Immobilienkredit finanziert werden kann. Eine rechtzeitige Zahlung ist notwendig, um den Eigentumsübergang im Grundbuch zu ermöglichen.

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