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Beleihungsgrenze

Bei dem Beleihungsgrenze handelt es sich um den Betrag, den eine Bank im Rahmen einer erforderlichen Versteigerung einer Immobilie erzielen kann. Die Summe sollte über einen längeren Zeitraum erzielbar sein. Dabei spielen die Beschaffenheit des Gebäudes wie auch dessen Lage eine entscheidende Rolle. Zusätzlich berücksichtigt die Bank einen Risikoabschlag von zehn bis 40 Prozent. Die Beleihungsgrenze, auch Beleihungswert genannt, gibt somit den maximalen Wert an, den eine Bank für die Finanzierung einer Immobilie oder eines Bauvorhabens bereitstellen kann. Dadurch sind die Beleihungsgrenze wie auch die maximale Kreditsumme niedriger als der Kaufpreis (Verkehrswert) des Beleihungsobjekts. Durch die Bereitstellung von Zusatzsicherheiten wie abbezahlte Immobilien oder Bürgschaften können die Kreditnehmer ein Darlehen über die Beleihungsgrenze hinaus erhalten.

Darüber hinaus berücksichtigt die Bank den Beleihungsauslauf. Darunter versteht man den prozentualen Anteil der aufgenommenen Darlehenssumme im Verhältnis zum Beleihungswert der Immobilie. Je höher der Beleihungsauslauf im Verhältnis zum Objektwert ist, desto höher ist das Finanzierungsrisiko für die Bank bei der Beleihung.

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