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Teilauszahlungszuschlag

Was ist ein Teilauszahlungszuschlag?

Ein Teilauszahlungszuschlag ist eine Gebühr, die von Banken erhoben wird, wenn ein Darlehen nicht in einer einzigen Summe, sondern in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt wird. Besonders bei Baufinanzierungen, bei denen die Auszahlung nach Baufortschritt erfolgt, kann dieser Zuschlag anfallen. Die Bank berechnet den Teilauszahlungszuschlag als eine Art Entschädigung für den Verwaltungsaufwand und die entgangenen Zinsen auf den noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag.

Wann fällt ein Teilauszahlungszuschlag an?

Der Zuschlag wird immer dann fällig, wenn ein Kredit nicht sofort in voller Höhe ausgezahlt wird. Typische Szenarien sind:

  • Baufinanzierungen: Da Bauherren oft erst nach und nach Kapital benötigen (z. B. für verschiedene Bauphasen), erfolgt die Auszahlung in Teilbeträgen – entsprechend kann die Bank einen Teilauszahlungszuschlag verlangen.
  • Größere Projekte mit Teilauszahlungen: Bei umfangreichen Investitionen, die über einen längeren Zeitraum realisiert werden, kann das Darlehen ebenfalls in Abschnitten abgerufen werden, wodurch der Zuschlag anfällt.
  • Verzögerte Mittelverwendung: Wenn der gesamte Kreditbetrag nicht sofort benötigt wird, beispielsweise weil Fördermittel oder Eigenkapital erst später einfließen, kann die Bank ebenfalls eine Gebühr für die spätere Abrufung erheben.

Warum erheben Banken diesen Zuschlag?

Der Hauptgrund für den Teilauszahlungszuschlag liegt in der finanziellen Planung der Bank:

  • Ausgleich für entgangene Zinsen: Die Bank stellt die gesamte Kreditsumme bereit, erhält aber zunächst keine Zinsen auf den nicht ausgezahlten Betrag. Der Zuschlag dient dazu, diesen Zinsausfall teilweise zu kompensieren.
  • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand: Jede Teilauszahlung erfordert zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da Dokumente geprüft, Zahlungen freigegeben und Buchungen durchgeführt werden müssen.

Wie hoch ist der Teilauszahlungszuschlag?

Die genaue Höhe variiert je nach Bank und Vertragsbedingungen. In der Regel bewegt sich der Zuschlag:

  • Zwischen 0,25 % und 0,5 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Betrag
  • Verhandlungsbasis: In manchen Fällen kann der Zuschlag reduziert oder durch Sondervereinbarungen ganz vermieden werden, insbesondere bei Baufinanzierungen mit einer langen Bereitstellungsfrist.

Wichtig ist, dass Kreditnehmer bereits bei der Vertragsverhandlung prüfen, ob und in welcher Höhe ein Teilauszahlungszuschlag anfällt, um unnötige Zusatzkosten zu vermeiden.

Zusammenfassung

Der Teilauszahlungszuschlag ist eine Gebühr, die Banken für verzögerte Darlehensauszahlungen erheben. Besonders häufig tritt er bei Baufinanzierungen auf, wenn das Darlehen schrittweise nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Der Zuschlag gleicht entgangene Zinsen aus und deckt den zusätzlichen Verwaltungsaufwand der Bank. Die Höhe variiert, kann aber oft durch geschickte Verhandlungen reduziert oder vermieden werden.

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