
Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 4. April 2026
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Wir vereinbaren einen Beratungstermin (innerhalb von 24 Stunden)
Sie erhalten ein individuelles Finanzierungsangebot (aus über 450 Banken)
Wir reichen gemeinsam alle relevanten Unterlagen und Nachweise ein
Ihre Finanzierung kann unterschrieben werden
Das Erbbaurecht ermöglicht es Ihnen, auf einem Grundstück zu bauen oder zu wohnen, das Ihnen nicht gehört.
Sie erwerben also das Haus, nicht aber das Grundstück. Für die Nutzung zahlen Sie einen regelmäßigen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer.
Die Laufzeiten sind langfristig ausgelegt und liegen meist zwischen 60 und 99 Jahren.
Beispiel: Liegt der Grundstückswert bei 150.000 Euro und der Erbbauzins bei 4 Prozent, zahlen Sie jährlich 6.000 Euro an den Grundstückseigentümer.
Wichtig: Der Begriff „Erbpacht“ wird im Alltag häufig verwendet, rechtlich korrekt ist jedoch „Erbbaurecht“.
Der größte Vorteil liegt auf der Hand: Sie müssen das Grundstück nicht kaufen.
In Zeiten hoher Immobilienpreise macht das oft einen erheblichen Unterschied. Grundstücke machen je nach Region schnell 20 bis 40 Prozent der Gesamtkosten aus.
Dadurch ergeben sich zwei zentrale Vorteile:
Das kann insbesondere für Familien oder Käufer mit begrenztem Eigenkapital interessant sein. Auf der anderen Seite stehen die Grundstückseigentümer, häufig Kommunen, Kirchen oder Stiftungen. Diese sichern sich über den Erbbauzins eine langfristige Einnahmequelle, ohne ihr Grundstück zu verkaufen.
Als Erbbauberechtigter haben Sie viele Rechte eines klassischen Eigentümers. Sie können die Immobilie selbst nutzen, vermieten, verkaufen oder vererben.
Gleichzeitig bestehen aber auch klare Verpflichtungen:
Wichtig ist: Der Vertrag läuft zeitlich begrenzt. Nach Ablauf fällt das Grundstück mit Gebäude grundsätzlich an den Eigentümer zurück, meist gegen eine Entschädigung.
Unser Tipp: Es ist damit zu rechnen, dass in den nächsten Jahren viele alte Erbbauverträge auslaufen und zukünftig höhere Erbbauzinsen zu leisten sind. Diese können teilweise „saftig“ ausfallen. Laut Erbbaurechtsgesetz darf der Erbbaurechtgeber den Erbbauzins alle drei Jahre anpassen. Auch wenn der Vertrag noch eine längere Laufzeit hat, lohnt es sich also, vorauszuplanen. Dazu gehört es auch, über einen Kauf des Grundstücks nachzudenken.
Kommunen und Kirchen sind häufig eher verkaufsbereit
Private Eigentümer verkaufen seltener
Stiftungen geben Grundstücke oft grundsätzlich nicht ab
Die Finanzierung unterscheidet sich grundsätzlich nicht stark von einer klassischen Baufinanzierung. Allerdings gibt es Einschränkungen.
Nicht jede Bank finanziert Immobilien auf Erbpachtgrundstücken, insbesondere wenn:
Typische Anforderungen der Banken sind:
Ein wichtiger Punkt bei Erbpacht ist das sogenannte Heimfallrisiko. Das bedeutet: Unter bestimmten Umständen kann das Erbbaurecht vorzeitig an den Grundstückseigentümer zurückfallen.
Das kann zum Beispiel passieren bei:
Dieses Risiko berücksichtigen Banken bei der Finanzierung.
Ein Erbpachtgrundstück kann eine sinnvolle Alternative zum klassischen Grundstückskauf sein. Vor allem dann, wenn Sie die Einstiegskosten in die Baufinanzierung reduzieren möchten.
Der nachträgliche Kauf ist möglich, aber immer abhängig vom Vertrag und vom Eigentümer.
Entscheidend ist eine saubere Prüfung im Vorfeld:

Susanne Knofe
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Stand: 4. April 2026
3,38 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.120,83 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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