Die Überlassung eines Grundstücks an einen Pächter, der dieses bebauen und nutzen kann. Dafür zahlt der Pächter eine monatliche oder jährliche Rate (Erbbauzins). Die Erbbaupacht wird vertraglich geregelt und notariell beurkundet. Die Laufzeit für diesen Vertrag liegt meist bei 99 Jahren.
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