
Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 4. Februar 2026
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Der Kauf einer Immobilie scheitert häufig nicht am Haus selbst, sondern am Grundstückspreis. Gerade in gefragten Regionen stellt sich deshalb für viele Kaufinteressenten die Frage, ob es Alternativen zum klassischen Grundstückskauf gibt. Eine davon ist die sogenannte Erbpacht, fachlich korrekt als Erbbaurecht bezeichnet.
Doch was versteht man unter Erbpacht, wie funktioniert dieses Modell und für wen kann es sinnvoll sein? Wir erklären, wie Erbpacht abläuft, welche Vor- und Nachteile sie hat und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Bei der Erbpacht handelt es sich um ein Nutzungsrecht an einem fremden Grundstück. Der Käufer erwirbt dabei nicht das Grundstück selbst, sondern erhält das Recht, dieses für einen langen Zeitraum zu nutzen und darauf ein Haus zu besitzen oder zu errichten. Das Grundstück bleibt im Eigentum des Erbpachtgebers.
Häufig sind das Kommunen, Kirchen, Stiftungen oder private Eigentümer. Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Erbpachtnehmer einen regelmäßigen Erbbauzins, meist jährlich. Das darauf stehende Haus gehört dem Erbpachtnehmer. Das Erbbaurecht wird im Grundbuch eingetragen und ist damit rechtlich abgesichert.
Zu Beginn wird ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen, der notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen wird. In diesem Vertrag werden unter anderem folgende Punkte geregelt:
Während der Laufzeit kann der Erbpachtnehmer das Grundstück nutzen, das Haus selbst bewohnen oder vermieten. Auch eine Finanzierung über Banken ist grundsätzlich möglich, allerdings oft mit strengeren Anforderungen als bei einem klassischen Grundstückskauf.
Der größte Nachteil der Erbpacht liegt in den laufenden Kosten. Der Erbbauzins fällt dauerhaft an und kommt zusätzlich zur Finanzierung des Hauses hinzu. Viele Verträge enthalten zudem Anpassungsklauseln, durch die der Erbbauzins im Laufe der Zeit steigen kann.
Ein weiterer Nachteil ist die begrenzte Laufzeit. Je kürzer die verbleibende Restlaufzeit des Erbbaurechts, desto schwieriger wird es, die Immobilie zu verkaufen oder zu finanzieren. Banken bewerten Objekte mit Erbpacht oft vorsichtiger, insbesondere wenn weniger als 50 Jahre Restlaufzeit verbleiben.
Läuft das Erbbaurecht aus, fällt das Grundstück inklusive der darauf befindlichen Immobilie grundsätzlich an den Grundstückseigentümer zurück. Der bisherige Erbpachtnehmer verliert damit das Nutzungsrecht.
In vielen Verträgen ist jedoch eine Entschädigungsregelung vorgesehen. Diese liegt meist bei etwa zwei Dritteln des Verkehrswertes des Gebäudes, kann aber deutlich variieren. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Erbbaurecht zu verlängern. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht, und die Konditionen können sich deutlich verschlechtern.
Ob Erbpacht gut oder schlecht ist, hängt stark von der individuellen Situation ab. Der Verzicht auf den Grundstückskauf senkt die Einstiegskosten erheblich und kann den Weg ins Eigenheim überhaupt erst ermöglichen.
Dem gegenüber stehen langfristige Verpflichtungen, laufende Zahlungen und eine geringere Planungssicherheit. Im Vergleich zum klassischen Eigentum bleibt man abhängig vom Grundstückseigentümer und dessen Vertragsbedingungen. Für viele Käufer ist Erbpacht daher eher eine Kompromisslösung als die ideale Form des Eigentums.
Erbpacht kann für Käufer interessant sein, die den Kauf eines Grundstücks finanziell nicht stemmen können oder bewusst weniger Kapital binden möchten. Auch in sehr teuren Lagen kann Erbpacht eine Möglichkeit sein, überhaupt Eigentum zu erwerben.
Voraussetzung ist jedoch eine ausreichend lange Restlaufzeit des Erbbaurechts und ein fair gestalteter Erbbauzins. Wer plant, die Immobilie langfristig selbst zu nutzen und die laufenden Kosten realistisch kalkuliert, kann von diesem Modell profitieren.
Grundsätzlich kann ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück verkauft werden. In vielen Erbbaurechtsverträgen ist jedoch geregelt, dass der Grundstückseigentümer dem Verkauf zustimmen muss. Diese Zustimmung darf zwar nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden, kann den Verkaufsprozess aber verzögern.
Zudem muss der Käufer bereit sein, in den bestehenden Erbbaurechtsvertrag einzutreten. Das kann den Kreis potenzieller Käufer einschränken und sich auf den Verkaufspreis auswirken.
Erbpacht kann eine Möglichkeit sein, den Traum vom Eigenheim trotz hoher Grundstückspreise zu verwirklichen. Gleichzeitig ist sie mit laufenden Kosten, rechtlichen Besonderheiten und langfristigen Bindungen verbunden. Wer sich für eine Immobilie in Erbpacht interessiert, sollte den Erbbaurechtsvertrag genau prüfen und die wirtschaftlichen Auswirkungen realistisch bewerten.
In vielen Fällen bleibt der klassische Grundstückskauf langfristig die transparentere und wertstabilere Lösung. Erbpacht kann jedoch im Einzelfall eine sinnvolle Alternative sein, wenn die Rahmenbedingungen stimmen.

Susanne Knofe
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Stand: 4. Februar 2026
3,62 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.170,84 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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