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Erbbauzins

Was ist der Erbbauzins?

Der Erbbauzins ist eine regelmäßige Zahlung, die ein Erbbaurechtsnehmer an den Grundstückseigentümer leisten muss, wenn er ein Grundstück auf Basis eines Erbbaurechtsvertrags nutzt. Während der Erbbaurechtsnehmer die Immobilie auf dem Grundstück besitzt und bewohnt oder vermietet, bleibt das Grundstück selbst im Eigentum des Erbbaurechtsgebers, häufig Gemeinden, Kirchen oder Stiftungen.

Wie funktioniert der Erbbauzins?

  • Der Erbbaurechtsnehmer zahlt eine regelmäßige Gebühr für die Nutzung des Grundstücks.
  • Diese Zahlung basiert meist auf einem Prozentsatz des Grundstückswerts und wird für einen Zeitraum von bis zu 99 Jahren vereinbart.
  • Nach Ablauf der Vertragslaufzeit kann der Vertrag verlängert oder das Grundstück an den Eigentümer zurückgegeben werden.

Vorteile des Erbbauzinses

  • Günstigere Einstiegskosten für den Immobilienerwerb, da kein direkter Grundstückskauf nötig ist.
  • Mehr finanzielle Flexibilität, insbesondere für Bauherren mit begrenztem Eigenkapital.
  • Besonders in teuren Immobilienmärkten kann das Erbbaurecht den Erwerb eines Eigenheims erleichtern.

Nachteile des Erbbauzinses

  • Der Eigentümer zahlt dauerhaft eine Gebühr für die Nutzung des Grundstücks, wodurch sich langfristig hohe Kosten summieren können.
  • Das Grundstück gehört nicht dem Erbbaurechtsnehmer, was den Wiederverkaufswert der Immobilie einschränken kann.
  • Nach Ablauf der Laufzeit kann es sein, dass das Grundstück an den Eigentümer zurückfällt und ein neuer Vertrag notwendig wird.

Zusammenfassung

Das Erbbaurecht ermöglicht Immobilienbesitz ohne den Kauf eines Grundstücks. Die laufenden Erbbauzinsen können jedoch langfristig hohe Kosten verursachen. Vor Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags sollten Käufer genau prüfen, ob dieses Modell für ihre langfristigen Ziele geeignet ist.

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