Zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu bauen und dieses zu nutzen. Der Eigentümer muss das Grundstück nicht kaufen. Er zahlt dessen Besitzer für die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus festgelegten Erbbauzins. Die Laufzeit des Vertrages wird meist auf 99 Jahre festgeschrieben.
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