
Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 1. Oktober 2025
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Die Renovierung von denkmalgeschützten Gebäuden erfordert nicht nur eine präzise Planung, sondern auch eine hohe finanzielle Investition. Glücklicherweise gibt es verschiedene Zuschüsse und Fördermöglichkeiten, die Eigentümern helfen, diese anspruchsvollen Projekte zu realisieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Zuschüsse für die Renovierung eines denkmalgeschützten Gebäudes erhalten können, welche Voraussetzungen dafür gelten und welche Maßnahmen förderfähig sind. Ergänzend betrachten wir auch steuerliche Vorteile, die Rolle von Banken und praktische Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung.
Bundes- und Landesmittel: Viele Bundesländer bieten Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für die Renovierung denkmalgeschützter Gebäude an. Diese Fördermittel sind oft speziell auf den Erhalt historischer Bauten ausgerichtet.
KfW-Förderprogramme: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme für die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden an, besonders im Bereich der energetischen Sanierung.
Staatliche und private Stiftungen: Es gibt verschiedene Stiftungen und private Institutionen, die Renovierungsprojekte an denkmalgeschützten Gebäuden unterstützen, insbesondere für Projekte mit kulturellem Wert.
Steuerliche Vorteile: Eigentümer können zusätzlich erhebliche steuerliche Vergünstigungen nutzen. Eigennutzer profitieren von Sonderausgabenabzügen nach § 10f EStG, Kapitalanleger können nach § 7i EStG bis zu 100 % der Sanierungskosten über zwölf Jahre abschreiben.
Fassadensanierungen: Restaurierung und Instandsetzung von historischen Fassaden.
Dachsanierungen: Erneuerung oder Instandhaltung von Dächern.
Fenster- und Türenrestaurierungen: Austausch oder Restaurierung denkmaltypischer Fenster und Türen.
Energetische Sanierungen: Einbau energieeffizienter Heizsysteme, Dämmmaterialien oder anderer Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz.
Restaurierung von Innenräumen: Sanierung historischer Stuckdecken, Holzvertäfelungen oder Böden.
Eigennutzer (§ 10f EStG): Können bis zu 90 % der anerkannten Sanierungskosten über zehn Jahre verteilt steuerlich geltend machen.
Kapitalanleger (§ 7i EStG): Dürfen die Sanierungskosten über zwölf Jahre abschreiben (acht Jahre mit 9 %, vier Jahre mit 7 %). Zusätzlich ist eine lineare Abschreibung auf die Altbausubstanz möglich.
Recherche der Förderprogramme: Prüfen, welche Zuschüsse, Kredite und steuerlichen Vorteile für Ihr Vorhaben in Frage kommen
Beratung durch Experten: Architekten, Energieberater und Steuerberater einbinden
Antragstellung: Vollständige Unterlagen bei der Denkmalschutzbehörde oder Förderstelle einreichen
Genehmigungen einholen: Vor Beginn der Arbeiten unbedingt erforderlic
Verwendungsnachweis: Nach Abschluss der Sanierung die zweckgerechte Mittelverwendung belegen

Susanne Knofe
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Stand: 1. Oktober 2025
3,62 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.170,84 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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