Seit dem 01. Januar 1993 sind alle Zinseinkünfte mit einem Abschlag versehen. Den Zinsabschlag ziehen die Kreditinstitute automatisch vom Zins ab und leiten diesen direkt an das Finanzamt weiter. Um den Abzug zu verhindern, können die Kunden einen Freistellungsauftrag bei dem Kreditinstitut einreichen.
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