Ein einseitiger Rücktritt von einem Darlehensvertrag seitens des Kreditgebers, bei dem die Kreditsumme noch nicht ausbezahlt wurde. Die Bank tritt beispielsweise vom Vertrag zurück, wenn nachträglich Informationen über den Kreditnehmer bekannt wurden, die eine Auszahlung nicht mehr rechtfertigen. Oder wenn falsche Angaben bei der Antragstellung gemacht wurden. In diesen Fällen darf der Kreditgeber eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung verlangen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?