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Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen sind Gebühren eines Kreditinstituts für eine bereitgestellte, aber vom Darlehensnehmer noch nicht (vollständig) in Anspruch genommene Darlehenssumme. Die Kreditnehmer zahlen auf das Kapital, das sie noch nicht abgerufen haben, Bereitstellungszinsen. In der Regel 3 % p. a. beziehungsweise 0,25 % monatlich. Bereitstellungszinsen verlangen die Banken, weil sie das Kapital für den Kreditnehmer bereithalten und damit nicht wirtschaften können.

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