Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die Banken für nicht abgerufene Darlehensbeträge berechnen. Sie fallen an, wenn eine Baufinanzierung zwar genehmigt wurde, der Kredit aber nicht sofort vollständig ausgezahlt wird.
Dies betrifft vor allem Baukredite, bei denen die Auszahlung in Teilschritten erfolgt – beispielsweise nach Baufortschritt. Während dieser Zeit reserviert die Bank den Darlehensbetrag, erhält aber keine regulären Kreditzinsen, sodass sie stattdessen Bereitstellungszinsen erhebt.
Die Bank stellt das Darlehen zur Verfügung, kann es jedoch nicht anderweitig verleihen, solange der Kreditnehmer es nicht abruft. Um diesen Zinsausfall zu kompensieren, werden Bereitstellungszinsen erhoben.
Banken reservieren das Geld und können es nicht anderweitig verleihen
Bereitstellungszinsen kompensieren den Zinsausfall für die Bank
Typischerweise werden sie nach einer bereitstellungszinsfreien Zeit erhoben
Die Höhe der Bereitstellungszinsen variiert je nach Bank, liegt aber durchschnittlich bei 0,25 % pro Monat auf den noch nicht ausgezahlten Betrag.
0,25 % pro Monat auf den nicht abgerufenen Darlehensbetrag
Beispielrechnung
Bereitstellungszinsen lassen sich mit guter Planung und geschickter Verhandlung reduzieren oder ganz vermeiden:
Eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit mit der Bank verhandeln
Die Auszahlung des Darlehens so planen, dass es zügig verwendet wird
Bereitstellungszinsen sind Zusatzkosten, die anfallen, wenn ein Baukredit nicht sofort vollständig abgerufen wird. Sie betragen meist 0,25 % pro Monat und können die Finanzierung erheblich verteuern. Durch gute Planung und eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit lassen sich diese Gebühren reduzieren oder vermeiden.
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