Bereitstellungszinsen sind Gebühren eines Kreditinstituts für eine bereitgestellte, aber vom Darlehensnehmer noch nicht (vollständig) in Anspruch genommene Darlehenssumme. Die Kreditnehmer zahlen auf das Kapital, das sie noch nicht abgerufen haben, Bereitstellungszinsen. In der Regel 3 % p. a. beziehungsweise 0,25 % monatlich. Bereitstellungszinsen verlangen die Banken, weil sie das Kapital für den Kreditnehmer bereithalten und damit nicht wirtschaften können.
Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die von der Bank erhoben werden, wenn der Kreditnehmer nicht den gesamten genehmigten Darlehensbetrag sofort in Anspruch nimmt, sondern diesen in Teilen abruft. Diese Zinsen sollen die Bank für die Bereithaltung des Geldes und die entgangenen Zinseinnahmen entschädigen.
Bereitstellungszinsen spielen eine wichtige Rolle in der Baufinanzierung, da sie die Kosten erhöhen können, wenn der Kreditnehmer das Darlehen nicht vollständig und sofort in Anspruch nimmt. Sie dienen auch dazu, die Bank vor den Kosten der Liquiditätsbereitstellung zu schützen.
Bereitstellungszinsen beeinflussen Ihre Baufinanzierung in verschiedenen Aspekten:
Um effektiv mit Bereitstellungszinsen in Ihrer Baufinanzierung umzugehen, sollten Sie Folgendes beachten:
Bereitstellungszinsen sind eine zusätzliche finanzielle Überlegung bei der Baufinanzierung, die sorgfältig geplant werden sollte, um die Gesamtkosten Ihres Darlehens zu minimieren. Es ist wichtig, die Bedingungen Ihres Darlehensvertrags zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen von Bereitstellungszinsen zu kontrollieren.
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