Die Abnahmeverpflichtung ist in den Kreditbedingungen geregelt und tritt nach Ablauf der Widerrufsfrist ein. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, die Finanzierungssumme innerhalb des vereinbarten Zeitraums vollständig ausbezahlen zu lassen. Kommt er der Abnahmeverpflichtung nicht nach und ruft das Darlehen nicht oder nur anteilig ab, darf die Bank für den nicht ausbezahlten Betrag eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Mit der Abnahmeverpflichtung schützen sich Banken vor finanziellen Verlusten, wenn das Kapital nicht (vollständig) abgerufen wird.
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