Nicolai Bohr
|
Experte für Baufinanzierung
|
Stand: 8. Juli 2021
Sie teilen uns Ihr Vorhaben und Ihre Eckdaten mit
Wir vereinbaren einen Beratungstermin (innerhalb von 24 Stunden)
Sie erhalten ein individuelles Finanzierungsangebot (aus über 450 Banken)
Wir reichen gemeinsam alle relevanten Unterlagen und Nachweise ein
Ihre Finanzierung kann unterschrieben werden
Zinsen sind die Gebühren der Banken. Sie wirken sich maßgeblich auf ein Darlehen aus und machen den Kredit teuer. Die Banken orientieren sich bei der Festlegung der Zinsen an dem Leitzins. Doch auch der Anbieter sowie die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Antragstellers wirken sich auf die Höhe des Sollzinses aus.
Die Sollzinsbindung bezeichnet bei einer Immobilienfinanzierung den Zeitraum, zu dem die vereinbarten Bauzinsen festgeschrieben sind. Die Bank kann keine Änderungen an den Konditionen vornehmen, solange die Zinsbindungsfrist läuft. Auch nicht, wenn der Leitzins erheblich ansteigt. Würden die Kreditnehmer keine Sollzinsbindung vereinbaren, könnte der Darlehensgeber den Zinssatz ständig anpassen. Dies hätte nicht nur zur Folge, dass sich der Kredit bei einem steigenden Marktzins erheblich verteuert. Das Darlehen wäre auch nicht mehr planbar. Denn die Rate würde sich ständig verändern, je nachdem wie sich die marktüblichen Zinsen entwickeln. Die Sollzinsbindung oder auch Zinsfestschreibung bietet somit Sicherheit bei der Baufinanzierung.
Die Zinsen eines Darlehens können über unterschiedliche Jahre festgeschrieben werden. Dabei darf die Zinsfestschreibung nicht mit der Laufzeit des Kredits verwechselt werden. Denn Letzteres definiert den Zeitraum, wann das Darlehen unter den aktuellen Bedingungen vollständig abbezahlt ist.
Möglich ist eine Zinsfestschreibung von fünf, zehn, 15, 20, 25, 30, 35 und sogar 40 Jahren. Einige Banken bieten auch Zeiträume dazwischen wie acht und zwölf Jahre.
Bei der Entscheidung der Zinsbindungsfrist gibt es eine Faustregel:
Wichtig: Banken lassen sich die Sicherheit bezahlen. Umso länger die Zinsfestschreibung, desto höher ist der Sollzins. In Niedrigzinsphasen sind die Unterschiede zwischen einer zehn- oder 15-jährigen Zinsbindung aber häufig marginal. Antragsteller können sich Angebote mit unterschiedlichen Festschreibungen aushändigen lassen und diese vergleichen.
Verursacht die lange Festschreibung bei einem niedrigen Zinssatz nur geringe Mehrkosten, lohnt sich das Angebot mit den höheren Konditionen und der längeren Sicherheit.
10 Jahre Zinsbindung |
15 jahre Zinsbindung |
Darlehensumme: 250.000 € Anfängliche Tilgung: 3 % |
|
Sollzinssatz: 2,79 % Monatliche Rate: 1.206,25 € Restschuld am Ende der Zinsbindung: 163.607,72 € |
Sollzinssatz: 3,02 % Monatliche Rate: 1.254,17 € Restschuld am Ende der Zinsbindung: 107.914,16 € |
Wie dieses Beispiel zeigt, fordert die Baufinanzierung mit einer Festschreibung der Zinsen auf 15 Jahre nur einen geringen Mehrbeitrag. Dafür haben die Kunden über einen längeren Zeitraum hinweg Sicherheit. Und aufgrund der längeren Zahlungsdauer sinkt auch ihre Restschuld. Müssen sie nach 15 Jahren eine Anschlussfinanzierung abschließen und sind die Bauzinsen zwischenzeitlich gestiegen, wird die finanzielle Belastung niedriger ausfallen, da sich die neuen Zinsen an der geringeren Restschuld berechnen.
Wurde eine lange Sollzinsbindung vereinbart und sinken die Zinsen wieder erwarten nach einigen Jahren, haben Verbraucher eine Möglichkeit: Sie können ihren Darlehensvertrag nach zehn Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten. Sie können so das niedrige Zinsniveau für ihre Anschlussfinanzierung nutzen.
Tipp: Dauert es noch einige Jahre bis das Darlehen ohne Gebühren kündbar ist, kann ein Forward-Darlehen in Betracht gezogen werden. Mit dieser Form der Anschlussfinanzierung lassen sich günstige Konditionen bis zu fünf Jahre im Voraus sichern.
In der aktuellen Niedrigzinsphase ist eine lange Sollzinsbindung meist sinnvoll. Allerdings müssen bei der Wahl der Festschreibung auch persönliche Aspekte berücksichtigt werden. Unsere Experten unterstützen Sie dabei. Gemeinsam finden wir den passenden Anbieter und die optimale Zinsfestschreibung für Ihren Bedarf.
Nicolai Bohr
|
Stand: 8. Juli 2021
2,96 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.033,33 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe?