Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 12. Juli 2023
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Vereinbart man für seine Baufinanzierung eine tilgungsfreie Zeit oder bei längeren Zeiträumen tilgungsfreie Jahre, bedient man nur die Zinsen für den Kredit bzw. die Zinsen für das Darlehen. Typischerweise bieten Kreditgeber wie z. B. auch die KfW-Förderdarlehen als tilgungsfreie Zeit die Option der Aussetzung der Tilgung für die ersten Jahre. In der Regel wird diese Option vor Vertragsschluss ausgehandelt. Während tilgungsfreie Zeiten im späteren Verlauf einer Finanzierung auch als Tilgungsaufschub bezeichnet werden. Bei den sogenannten endfälligen Darlehen ist die gesamte Vertragslaufzeit einer Baufinanzierung tilgungsfrei. Bei dieser Sonderform der Immobilienfinanzierung muss der komplette Darlehensbetrag bei Laufzeitende an den Kreditgeber zurückzahlt werden.
Die Dauer der tilgungsfreien Zeit kann variieren. So kann eine tilgungsfreie Zeit von mehreren Monaten oder sogar Jahre (meist die Anlaufjahre) umfassen.
Obwohl der Begriff etwas missverständlich ist, muss in der tilgungsfreien Zeit durchaus Geld fließen, nur eben weniger. Bei der tilgungsfreien Zeit werden nur die Tilgungsraten ausgesetzt und sozusagen nur die „Gebühr“ für die Baufinanzierung, die Kreditraten, müssen weiter gezahlt werden. Da diese in aller Regel deutlich geringer ausfallen, bedeutet die tilgungsfreie Zeit eine spürbare finanzielle Entlastung und wieder mehr Geld im Portemonnaie.
Sonstige Anschaffungen: neues Auto, Küche
Belastung durch doppelten Haushalt (Mietwohnung)
Anstehende Renovierungsarbeiten
Schulden
Arbeitslosigkeit
Lange Krankheit
Z. B. bei Zwischenfinanzierungen, die nur kurz laufen, zur Überbrückung von einem Immobilienkauf
Susanne Knofe
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Stand: 12. Juli 2023
2,98 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.037,50 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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