Ein Kredit schafft finanziellen Spielraum, ist aber auch eine langfristige Verpflichtung. Dabei können im Laufe der Jahre viele Umstände dafür sprechen, ein bestehendes
Darlehen früher als geplant zurückzuzahlen und ggf. eher schuldenfrei zu werden. Doch ist es sinnvoll, einen Kredit vorzeitig abzulösen und lohnt sich die dadurch entstehende Zinsersparnis?
Ein Darlehen ist immer mit Kosten verbunden, die in Form von Zinszahlungen beglichen werden. Mit jeder erbrachten Rate schmälert sich also nicht nur die Kreditschuld, es werden auch Gebühren und Zinsen an den Kreditgeber bezahlt. Über die Jahre kommen so hohe Zinszahlungen zusammen.
Die vorzeitige Ablöse eines Kredits verfolgt daher das Ziel, die laufenden Kosten zu umgehen. Denn jede Monatsrate verursacht Zinskosten. Es entsteht also eine Zinsersparnis für die Kreditnehmer, wenn sie ihr Darlehen früher als geplant zurückzahlen.
Eine Zinsersparnis für den Kunden bedeutet für den Kreditgeber ein finanzieller Schaden, schließlich entgehen ihm durch die vorzeitige Ablöse Zinsen. Deshalb darf die Bank eine Entschädigung von ihrem Kreditnehmer verlangen, wenn er das Darlehen nicht wie vereinbart bis zum Ende der Laufzeit zurückzahlt, sondern schon früher: die Vorfälligkeitsentschädigung.
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann Kreditnehmer teuer zu stehen bekommen. Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale im Jahr 2019 verlangten Banken eine Gebühr von rund zehn Prozent der offenen Restschuld als Vorfälligkeitsentschädigung. In Bezug auf die Immobilienfinanzierung wird schnell deutlich, dass so einige Tausend Euro zusammenkommen können.
Selbst wenn Sie eine Baufinanzierung mit 15 oder 20 Jahren Zinsbindung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Vertrag ohne Gebühren vorzeitig ablösen. Denn der Gesetzgeber ermöglicht es, dass ein Immobilienkredit nach einer Laufzeit von zehn Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung aufgelöst werden darf (Paragraf 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Stichtag für diese Frist ist der Termin, zu dem das Darlehen vollständig ausbezahlt wurde. Ein Beispiel:
Das Darlehen wurde am 01. Dezember 2030 vollständig ausbezahlt. Somit ist der Kredit ab dem 01. Dezember 2030 ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündbar.
Am Ende der Frist muss allerdings noch eine Kündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. Somit kann eine Baufinanzierung frühestens zehn Jahre und sechs Monate nach vollständiger Auszahlung gebührenfrei zurückbezahlt und der Kredit abgelöst werden. Das entspricht in unserem Beispiel dem 01. Juni 2031.
Je länger die
Laufzeit eines Darlehens, desto höher ist die Zinsbelastung. Eine vorzeitige Kreditablöse lohnt sich immer dann, wenn dadurch eine Zinsersparnis möglich ist. Und das ist in der Regel der Fall, wenn das Darlehen seit mindestens zehn Jahren besteht und keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Ablöse des Kredits anfällt. Oder wenn aus anderen Gründen keine Gebühren durch die vorzeitige Ablöse des Kredits bestehen; bspw. aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Auch bei variablen Darlehen, die keine
Vorfälligkeitsentschädigung bergen, kann eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits und die Zinsersparnis sinnvoll sein.
Sollten durch die Kreditablöse Gebühren entstehen, müssen Sie Kosten und Nutzen genau abwägen! Unter Umständen kann es sich trotzdem lohnen, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen – wenn die Zinsersparnis bei Ablöse des Kredits hoch genug ist. Das kann auch der Fall sein, wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln, der bessere Konditionen und Zinsen für den Kredit bietet. Jedoch muss die Zinsersparnis in einer sinnvollen Relation zu den entstehenden Gebühren durch die Ablöse des Kredits stehen.
Eine Alternative zur frühzeitigen Kreditablöse sind Sondertilgungen. Diese sind nicht nur kostenlos, sie können auch eine erhebliche Zinsersparnis mitbringen. Denn die Höhe der Darlehenszinsen bemessen sich an der Restschuld. Sinkt die verbleibende Restschuld, sinken folglich auch die Zinsen.
Sondertilgungen als Alternative zur
Ablösung des Kredits ermöglichen es, ohne Gebühren zusätzliche Zahlungen zu leisten. Diese Zahlungen werden sofort auf die verbleibende Restschuld des Kredits angerechnet und schmälern diese. Außerdem verkürzt sich die Restlaufzeit des Darlehens. Die Zinsersparnis resultiert also aus der verringerten Restschuld sowie der kürzeren Restlaufzeit des Kredits.
Die meisten Immobilienkredite sehen kostenlose Sondertilgungen vor. Allerdings ist die Höhe der Zusatzzahlungen begrenzt. Wie viel Kreditnehmer maximal in ihren Vertrag einzahlen können, entnehmen sie ihren Vertragsbedingungen.
Einen Kredit vorzeitig abzulösen, um eine Zinsersparnis zu bewirken, ist grundsätzlich keine schlechte Idee. Denn umso kürzer die Laufzeit des Kredits, desto weniger Zinsen fallen an. Allerdings verlangen die meisten Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung. Und diese kann bei Immobilienkrediten mehrere Tausend Euro betragen – was die Zinsersparnis erheblich schmälert. Deshalb lohnt sich die vorzeitige Ablöse meist nur, wenn keine oder geringe Gebühren anfallen.
Für Kreditnehmer ist es nicht immer leicht, den Nutzen und die Kosten einer Kreditablöse in Relation zu setzen. Deshalb ist es hilfreich, einen Experten heranzuziehen.
Unsere Baufin-Experten stehen Ihnen gerne zur Seite und helfen Ihnen dabei, herauszufinden, ob sich die Kreditablöse und die Zinsersparnis für Sie lohnen.