Form der Kreditsicherung. Bei Tod des Versicherten (Kreditnehmers) zahlt die Versicherungsgesellschaft die noch ausstehende Restschuld an den Gläubiger aus. Damit ist der Kredit vollständig getilgt und die Familie finanziell abgesichert. Die Restschuldversicherung kommt meist im Todesfall zum Tragen. Sie kann aber auch bei schweren Krankheiten und Unfällen leisten.
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