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Rangrücktritt

Bei einem Rangrücktritt erklärt ein Gläubiger, dass er seine bisherige Rangstelle im Grundbuch zugunsten eines anderen Gläubigers nachrangig verändert. Diese Erklärung muss notariell beglaubigt werden.

Was ist ein Rangrücktritt?

Ein Rangrücktritt ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der ein Gläubiger zugunsten anderer Gläubiger auf einen bevorzugten Rang bei der Bedienung seiner Forderungen im Falle einer Insolvenz verzichtet. Dies bedeutet, dass der Gläubiger mit Rangrücktritt erst nach anderen höherrangigen Gläubigern bedient wird. Diese Vereinbarung kann dazu dienen, die Position anderer Gläubiger zu stärken und die Verteilung der Insolvenzmasse fairer zu gestalten. Gläubiger, die einen Rangrücktritt erklären, tragen ein höheres Risiko, können jedoch dazu beitragen, die Finanzierungsmöglichkeiten für das betreffende Objekt zu verbessern. Im Kontext von Baufinanzierungen wird ein Rangrücktritt oft zwischen verschiedenen Darlehensgebern vereinbart.

Rangrücktritt in der Baufinanzierung

Ein Rangrücktritt erhöht die Sicherheit für höherrangige Gläubiger, was zu günstigeren Konditionen und niedrigeren Zinsen führen kann. Der Gläubiger mit Rangrücktritt trägt jedoch das Risiko, im Ernstfall erst spät oder gar nicht bedient zu werden. Diese Vereinbarung kann die Finanzierungschancen verbessern, da sie die Position der höherrangigen Gläubiger stärkt.

Vor- und Nachteile des Rangrücktritts

Vorteile des Rangrücktritts:

  1. Bessere Kreditkonditionen: Höherrangige Gläubiger können günstigere Konditionen erhalten, da ihre Forderungen priorisiert werden.
  2. Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten: Möglicherweise leichteren Zugang zu Finanzierungen, da der Rangrücktritt die Attraktivität für Investoren erhöht.
  3. Stärkung der Position anderer Gläubiger: Durch den Verzicht auf einen bevorzugten Rang können andere Gläubiger geschützt und deren Interessen gestärkt werden.

Nachteile des Rangrücktritts:

  1. Höheres Risiko für Gläubiger: Gläubiger mit Rangrücktritt tragen ein höheres Risiko, im Falle einer Insolvenz erst nach anderen befriedigt zu werden oder sogar Verluste zu erleiden.
  2. Eingeschränkte Sicherheit für bestimmte Gläubiger: Gläubiger ohne Rangrücktritt haben eine höhere Sicherheit in der Insolvenzabwicklung, was für sie vorteilhafter ist.
  3. Komplexität der Verhandlungen: Die Ausarbeitung und Verhandlung eines Rangrücktrittsvertrags kann komplex sein und erfordert oft detaillierte rechtliche Abstimmungen zwischen den Parteien.

Rangrücktritt und Sicherheiten

Ein Rangrücktritt in der Baufinanzierung beeinflusst die Absicherung, indem er höherrangigen Gläubigern Vorrang gibt, was zu günstigeren Konditionen führen kann. Gleichzeitig erhöht er das Risiko für Gläubiger mit Rangrücktritt, da sie im Falle einer Insolvenz des Schuldners erst nach anderen bedient werden.

Ist ein Rangrücktritt sinnvoll?

Ein Rangrücktritt kann sinnvoll sein, wenn er dazu beiträgt, die Finanzierungsmöglichkeiten zu verbessern oder attraktivere Kreditkonditionen zu sichern. Dies ist besonders relevant, wenn verschiedene Gläubiger, wie Darlehensgeber in der Baufinanzierung, involviert sind. Ein Rangrücktritt kann aber auch mit Risiken verbunden sein, insbesondere für die Gläubiger, die auf ihren Rang verzichten. Die Sinnhaftigkeit hängt somit von den individuellen Umständen, Verhandlungen und der finanziellen Stabilität der beteiligten Parteien ab. Es ist ratsam, in solchen Situationen rechtlichen Rat einzuholen und die langfristigen Auswirkungen sorgfältig zu prüfen.

Fazit

Ein Rangrücktritt ist eine spezielle vertragliche Vereinbarung, die in der Baufinanzierung genutzt wird. Er kann Vor- und Nachteile haben, je nach den individuellen Finanzierungsbedürfnissen.

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