Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt die Pflichten von Darlehensvermittlern, Immobilienmaklern und Bauträgern, die nach § 34c GewO eine Erlaubnispflicht für ihr Gewerbe bedürfen. Sie dient in erster Linie dem Schutz von Immobilienerwerbern.
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