Nach Ablauf der Sollzinsbindung müssen für die verbleibende Restschuld die Konditionen angepasst werden. Dafür werden Zinsen, Tilgungssatz und erneute Zinsfestschreibung zwischen Kreditnehmer und Bank verhandelt. Dabei kommt der zu dem Zeitpunkt übliche Marktzins zur Anwendung.
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