Rücklagen, die für künftig anfallende Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen genutzt werden. Hausbesitzern wird dazu geraten, etwa 0,8 bis ein Prozent des Immobilienpreises als Instandhaltungsrücklagen zu sparen. Besitzer einer Eigentumswohnung sind sogar per Gesetz dazu verpflichtet, Rücklagen zu bilden. Hausbesitzern hingegen steht dies frei.
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