Grunddienstbarkeiten sind vertraglich geregelte Rechte, die im Grundbuch eingetragen sind. Sie räumen Grundstücksbesitzern ein Recht an einem benachbarten Grundstück ein. Etwa ein Wege- oder Überfahrtsrecht. Beim Verkauf des dienenden Grundstücks sind die Grunddienstbarkeiten übertragbar. Sie müssen bei der Nutzung und Bebauung berücksichtigt werden. Rechte Dritter können sich negativ auf den Verkaufspreis auswirken. Käufer von Grundstücken sind dazu angehalten, diese auf Grunddienstbarkeiten zu prüfen.
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