Immobilien und Grundstücke können bei einer Baufinanzierung als Sicherheit eingesetzt werden. Bei Zahlungsausfällen des Kreditgebers kann die Bank das Objekt veräußern. Vor Kreditvergabe ermittelt sie dafür den Beleihungswert. Dabei handelt es sich um den Betrag, der während der Kreditlaufzeit beim Verkauf der Sicherheit erzielt werden kann. Er muss nicht dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie entsprechen, da dieser von der derzeitigen Marktlage abhängig ist, wohingegen der Beleihungswert für die gesamte Laufzeit des Darlehens gilt.
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