
Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 12. Januar 2024
Sie teilen uns Ihr Vorhaben und Ihre Eckdaten mit
Wir vereinbaren einen Beratungstermin (innerhalb von 24 Stunden)
Sie erhalten ein individuelles Finanzierungsangebot (aus über 450 Banken)
Wir reichen gemeinsam alle relevanten Unterlagen und Nachweise ein
Ihre Finanzierung kann unterschrieben werden
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das Informationen und Angaben über den energetischen Zustand einer Immobilie sowie deren Energieverbrauch enthält.
Registriernummer
Gültigkeit des Energieausweises
Angaben zum Aussteller
Allgemeine Angaben zum Gebäude
Anzahl der Wohnungen
Baujahr Gebäude und Heizungsanlage
Berechnungsverfahren
Endenergiebedarf / Endenergieverbrauch des Gebäudes sowie Vergleichswerte
ggf. Modernisierungs-/Sanierungsempfehlungen und weitere Erläuterungen zu den Angaben
Hinweis: Ausgestellte Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Bedarfsausweis |
Verbrauchsausweis |
Der Verbrauchsausweis gilt für Objekte, welche die Wärmeschutzverordnung vom 01. November 1977 einhalten |
Der Bedarfsausweis gilt für Objekte, welche die Wärmeschutzverordnung vom 01. November 1977 nicht einhalten |
Herangezogen wird der Verbrauch der letzten drei Jahre |
Der Energiebedarf wird durch ein Berechnungsverfahren ermittelt |
Sie brauchen einen Verbrauchsausweis, wenn: |
Sie brauchen einen Bedarfsausweis, wenn: |
die Immobilie seit 1977 energetisch saniert wurde |
die Immobilie seit 1977 nicht energetisch saniert wurde |
die Immobilie nach 1977 erbaut wurde |
die Immobilie vor 1977 erbaut wurde oder es sich beim Gebäude um einen Neubau handelt |
Kleine Gebäude und Baudenkmäler (Paragraf 79 Abs. 4 GEG)
Gebäude unter 50 Quadratmetern Nutzfläche (Paragraf 104 GEG)
Baudenkmäler und Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz (Paragraf 105 GEG)
Hinweis: Verstöße gegen die Energieausweis-Pflicht können sehr teuer werden. Es muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro gerechnet werden.

Susanne Knofe
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Stand: 12. Januar 2024
3,75 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.197,92 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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