Eine Risikolebensversicherung kann zur Absicherung von Krediten genutzt werden. Sie leistet, wenn die versicherte Person (der Kreditnehmer) verstirbt. Je nach Vertragsgestaltung wird der Bank oder den Hinterbliebenen die noch ausstehende Restschuld des Kredits ausbezahlt (fallende Versicherungsleistung kausal zum Darlehen). Oder es wird eine feste Todesfallleistung vereinbart, die unabhängig von der verbleibenden Restschuld ist.
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