Vereinbarung zwischen Käufer, Verkäufer und Makler, die das Interesse aller Parteien am Hauskauf schriftlich festhält. Die Kaufabsichtserklärung ist nicht rechtlich bindend und verpflichtet den Käufer nicht zum Hauskauf. Er erhält jedoch die Sicherheit, dass die Immobilie für eine bestimmte Zeitspanne keinem anderen Interessenten angeboten wird.
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