Ein abgetrennter Wohnbereich innerhalb eines Einfamilienhauses. Als Voraussetzung für eine Einliegerwohnung gilt, dass eine selbst genutzte Haushaltsführung möglich ist, ohne dass die Mitbenutzung anderer Räume dafür notwendig wird. Somit muss die Einliegerwohnung eine selbstständig, räumlich und wirtschaftlich abgeschlossene Einheit mit eigenem Badezimmer und Kochgelegenheit sein.
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