Die Baugrenze ist eine im Bebauungsplan festgelegte Linie, die angibt, bis wohin auf einem Grundstück gebaut werden darf. Sie definiert den Bereich, innerhalb dessen Gebäude errichtet werden dürfen, und dient als rechtliche Begrenzung für Bauprojekte.
Die Baugrenze wird von der zuständigen Baubehörde oder Gemeinde festgelegt und ist verbindlich. Sie kann sich auf die gesamte Gebäudestruktur oder nur auf bestimmte Teile, wie Garagen oder Anbauten, beziehen.
Baugrenzen haben verschiedene städtebauliche und rechtliche Funktionen:
Die Baugrenze legt fest, bis wohin ein Gebäude gebaut werden darf, lässt aber Spielraum, ob das Gebäude bis zur Grenze oder zurückgesetzt errichtet wird. Die Baulinie hingegen gibt eine exakte Position vor, an der die Gebäudeaußenkante liegen muss.
Eine Überschreitung der Baugrenze ist ein Verstoß gegen das Baurecht und kann erhebliche Konsequenzen haben:
Eine Änderung der Baugrenze ist aufwendig und muss durch ein Befreiungsverfahren oder eine Änderung des Bebauungsplans erfolgen. Dazu ist eine Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich. In vielen Fällen wird eine Änderung nur genehmigt, wenn das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung hat.
Zusammenfassung: Die Baugrenze ist eine essenzielle Vorgabe im Bauwesen, die sicherstellt, dass Gebäude nach bestimmten Regeln errichtet werden. Wer gegen sie verstößt, riskiert hohe Strafen und unter Umständen sogar den Abriss des Gebäudes.
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