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Bauerwartungsland

Flächen, die (noch) nicht als Baufläche gelten, aber davon auszugehen ist, dass sie zukünftig zu Bauland werden, sind als Bauerwartungsland gekennzeichnet. In der Regel handelt es sich dabei um Flächen, die außerhalb einer Ortschaft liegen oder an ein Neubaugebiet angrenzen.

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