Susanne Knofe
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Expertin für Baufinanzierung
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Stand: 27. April 2022
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Die hohen Immobilienpreise in Hessen, insbesondere in Ballungszentren, schaffen Probleme bei jungen Familien. Denn diese Preise können sie meist nicht ohne Weiteres bezahlen. Das Land möchte jedoch Familien unterstützen und bietet verschiedene Förderprogramme für den Bau oder Kauf von selbst genutztem Eigentum. Darunter die Eigenheimzulage, die bis 2006 schon einmal gewährt wurde und nun ihr Comeback als Baukindergeld feiert.
Die Eigenheimzulage oder auch Baukindergeld (KfW 424) richtet sich speziell an junge Familien. Damit hat die Große Koalition 2018 im Rahmen der Wohnraumoffensive einen wichtigen Schritt in Richtung Wohnraumförderung gemacht. „Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung“ definiert das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat dieses Programm. Damit soll Familien nicht nur der Kauf oder Bau von Wohneigentum zur Selbstnutzung erleichtert werden, sondern auch die Beantragung einer Baufinanzierung.
Das neue Baukindergeld ersetzt damit die Eigenheimzulage, die zwischen 1996 und 2005 vom Bund bereitgestellt wurde. Auch diese förderte den Bau und Kauf von Wohneigentum und beinhaltete eine Kinderzulage. Die Förderung betrug 800 Euro pro Kind für acht Jahre und wurde Familien mit einem Einkommen von maximal 200.000 Euro (bei zwei Kindern) gewährt.
Das Baukindergeld ist für Familien mit Kindern und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren vorgesehen. Gefördert wird der Kauf oder Bau eines Eigenheims. Entscheidend ist, dass die Immobilie selbst genutzt wird.
Förderfähig sind Familien und Alleinerziehende mit einem Kind, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 90.000 Euro haben
Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 000 Euro
Die Unterschrift des Kaufvertrages für die Immobilie muss zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 datiert sein. Handelt es sich um ein Bauvorhaben, muss in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erteilt worden sein. Der Antrag für die Eigenheimzulage für Bauherren in Hessen kann noch bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Wichtig ist, dass die Förderung innerhalb von sechs Monaten nach Einzug beantragt wird.
Gefördert werden Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind, das unter 18 Jahre ist
Die Immobilie muss selbst bewohnt werden
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro nicht überschreiten, bei zwei und mehr Kindern erhöht sich die Einkommensgrenze um 15.000 Euro je Kind
Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung muss zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 datiert sein
Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Einzug bis spätestens 31. Dezember 2023 gestellt werden
Die Höhe des Baukindergeldes hängt von der Anzahl der im haushaltlebenden, kindergeldberechtigten Kinder und dem maximalen Haushaltseinkommen ab. Für jedes berechtigte Kind ist eine Förderung von 1.200 Euro im Jahr über einen maximalen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen. Eine Familie mit drei Kindern kann somit eine Förderung über 36.000 Euro erhalten.
Anzahl Kinder |
Zuschuss / Jahr |
Zuschuss in zehn Jahren |
Maximales Haushaltseinkommen |
1 |
1.200 Euro |
12.000 Euro |
90.000 Euro |
2 |
2.400 Euro |
24.000 Euro |
105.000 Euro |
3 |
3.600 Euro |
36.000 Euro |
120.000 Euro |
Die Zahl der Kinder, für die der Zuschuss bezogen werden kann, ist nicht begrenzt.
Der Antrag muss online bei der KfW gestellt werden – innerhalb von sechs Monaten nach Einzug ins Eigenheim und spätestens am 31. Dezember 2023. Dafür wird das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau genutzt.
Folgende Maßnahmen sind notwendig:
Registrieren Sie sich als Neukunde oder loggen Sie sich mit Ihrem bestehenden Account ein, wenn Sie früher bereits eine Förderung beantragt haben.
Füllen Sie das Formular für die Förderung „424 – Baukindergeld“ aus und beantworten Sie alle anfallenden Fragen. Ihre Identität können Sie mit dem Postident-Verfahren oder über Videoident nachweisen.
Bewahren Sie die Bestätigung über den fristgerechten Eingang des Antrags auf.
Laden Sie alle erforderlichen Nachweise in dem Onlineportal hoch. Dazu gehören Meldebescheinigung, ein Grundbuchauszug und die Einkommensteuerbescheide. Die Unterlagen müssen spätestens drei Monate nach Antragstellung vorliegen.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die erste Rate auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Die folgenden neun Zuschüsse werden jährlich ausbezahlt, im selben Monat wie die Erstauszahlung. Genaue Informationen zum Auszahlungstermin werden von der KfW bereitgestellt.
Das Baukindergeld ist die neue Form der Eigenheimzulage, die als Förderprogramm unter anderem in Hessen genutzt werden kann. Familien mit einem Kind können damit bis zu 12.000 Euro Förderung über einen Zeitraum von zehn Jahren erhalten. Bei zwei Kindern sind es sogar 24.000 Euro. Damit wird die Schaffung von Wohnraum nicht nur durch die Bereitstellung von Kapital unterstützt. Auch das Haushaltseinkommen erhöht sich, was die Kreditwürdigkeit bei der Beantragung einer Baufinanzierung verbessert.
Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die passende Baufinanzierung für Ihr Eigenheim zu finden. Dabei berücksichtigen wir Ihre Fördermöglichkeiten und Ihre Wünsche an das Baudarlehen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns und lassen Sie sich beraten.
Susanne Knofe
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Stand: 27. April 2022
2,98 %
Sollzins p.a
2 % anfängliche Tilgung
1.037,50 € monatliche Rate
Das Finanzierungsbeispiel ist für eine Immobilie mit Kaufpreis/Herstellungskosten von 400.000 Euro. Der Beleihungswert ist mit 70 % angenommen.
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