Besitzer von Immobilien und Grundstücken sind dazu verpflichtet, für Schäden im Zusammenhang mit ihrem Besitz zu haften, wenn sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind. Beispielsweise wenn eine Person durch einen lockeren Dachziegel verletzt wird. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Eigentümer vor den Schadensersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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