Grundschuldzinsen werden gemeinsam mit der Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Sie sind von den Darlehenszinsen unabhängig und nehmen keinen Einfluss auf die Kreditrate. Die fiktiven Zinsen sind von Bedeutung, wenn der Kreditnehmer seine Schulden nicht mehr bezahlen kann. Dann darf der Gläubiger zusätzlich zum Erlös aus der Zwangsversteigerung die Grundschuldzinsen geltend machen.
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