Wer klimafreundlich neu baut oder einen entsprechenden Neubau kauft, bekommt über die KfW-Programme 297 und 298 zinsverbilligte Kredite mit attraktiven Konditionen. Das Programm ist etwas komplexer als andere Förderungen, weil es drei Förderstufen und zwei Programmnummern gibt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worin sich 297 und 298 unterscheiden, welche Anforderungen die Förderstufen stellen, wie hoch die Förderung ausfällt und worauf Sie beim Antrag achten müssen.
Beide Programme fördern dasselbe, nämlich den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Der Unterschied liegt nur in der Nutzung:
- 297 ist für die private Selbstnutzung gedacht, also wenn Sie selbst in der Immobilie wohnen.
- 298 gilt für alle anderen Fälle, zum Beispiel für Vermieter, Wohnungsbaugenossenschaften oder Gebäude mit mehreren Wohneinheiten.
Die Zinssätze und Bedingungen sind in beiden Programmen gleich. Als Erstkauf gilt ein Kauf bis zu einem Jahr nach Fertigstellung.
Wie hoch Ihr Kredit ausfällt und welche Anforderungen gelten, hängt von der Förderstufe ab, die Ihr Gebäude erreicht.
- Effizienzhaus 55 (befristet bis 31.12.2026)
Ihr Gebäude erfüllt die Anforderungen an ein Effizienzhaus 55 und wird nicht mit Öl oder Gas beheizt. Bei dieser Stufe ist Biomasse als Wärmequelle zulässig. Eine Lebenszyklusanalyse oder ein Nachhaltigkeitssiegel sind nicht erforderlich. Wichtig: Bei Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen. Kreditbetrag bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. - Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40)
Ihr Gebäude erfüllt die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40, hält im Lebenszyklus die Treibhausgasanforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus ein und wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt. Kreditbetrag bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. - Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
Zusätzlich zu Stufe 2 erfüllt Ihr Gebäude die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM), bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat. Für diese Stufe brauchen Sie zusätzlich einen Berater für Nachhaltigkeit. Der Kreditbetrag steigt hier auf bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit.
Der
Zins wird aus Bundesmitteln verbilligt, orientiert sich am Kapitalmarkt und wird laufend angepasst. Verbindlich ist der Zins am Tag der Zusage und gilt dann für die gesamte Zinsbindung.
Zinsangaben Stand Juli 2026. Die KfW passt die Konditionen fortlaufend an, den tagesaktuellen Satz nennen wir Ihnen im Beratungsgespräch.
Gefördert werden in allen Stufen der Bau und Kauf einschließlich der Nebenkosten sowie die Planung und Baubegleitung durch die Fachexperten. Bei der QNG-Stufe wird zusätzlich die Nachhaltigkeitszertifizierung gefördert. Zum Kapitalabruf: Sie rufen den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage ab, eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag an. Sondertilgungen sind nicht möglich, eine vollständige vorzeitige Rückzahlung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung.
Die Förderstufe Effizienzhaus 55 wurde nur befristet eingeführt und endet spätestens zum 31.12.2026, maßgeblich ist der Antragseingang bei der KfW. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen dafür insgesamt 800 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, die für die Zinsverbilligung verwendet werden. Da kein Rechtsanspruch besteht und die Mittel begrenzt sind, kann die Förderung vorher ausgeschöpft sein. Wer diese Stufe nutzen will, sollte die Finanzierung deshalb zügig aufsetzen.
Die KfW-Neubauförderung ist ein System aus mehreren Bausteinen. Zur Orientierung eine grobe Einordnung:
Kurz gesagt: Das 124er ist der einfache Allrounder ohne Energieauflagen, aber teurer. Das 296er ist am günstigsten, verlangt aber die strengen Kostengrenzwerte des Niedrigpreissegments. Das 297/298 liegt dazwischen und erlaubt mit QNG die höchsten Kreditbeträge. Häufig ist eine Kombination die beste Lösung, etwa 297 zusammen mit dem Wohneigentumsprogramm (124). Welcher Weg für Sie am günstigsten ist, rechnen wir gemeinsam durch.
Beim klimafreundlichen Neubau kommt es auf zwei Dinge an: die frühe Einbindung der Fachexperten und das richtige Timing.
- Fachexperten beauftragen. Sie brauchen eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes (dena). Diese Person erstellt die Lebenszyklusanalyse und die Bestätigung zum Antrag (BzA). Für die QNG-Stufe kommt zusätzlich ein Berater für Nachhaltigkeit hinzu. Ausnahme: Bei der Stufe Effizienzhaus 55 sind weder Lebenszyklusanalyse noch QNG erforderlich.
- Finanzierungspartner ansprechen und Kredit beantragen. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Verträge abschließen oder mit dem Bau beginnen. Zum Gespräch bringen Sie die Bestätigung zum Antrag mit.
- Zusage abwarten. Verbindlich einplanen können Sie die Mittel erst nach der Zusage der KfW.
- Nach Fertigstellung bestätigen. Sie reichen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei Ihrem Finanzierungspartner ein. Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese vom Bauträger oder Fertighaushersteller.
Zur Ausnahme mit aufschiebender Bedingung: In den Stufen Effizienzhaus 40 und mit QNG dürfen Sie Verträge mit einer aufschiebenden Bedingung bereits vor Antragstellung abschließen. Mit dem Bau beginnen beziehungsweise den Kaufpreis zahlen dürfen Sie aber erst nach der Antragstellung. Bei der Stufe Effizienzhaus 55 gelten zusätzliche Fristen, unter anderem dass Verträge erst ab dem 16.12.2025 geschlossen werden durften.
Ein Paar kauft eine Neubauwohnung mit Effizienzhaus 40 und QNG-PLUS für 400.000 Euro. Zusammen mit Grunderwerbsteuer, Grundbuch, Notar und Makler liegen die Gesamtkosten bei rund 441.400 Euro. Die Finanzierung kann so aussehen:
Das Beispiel zeigt, wie sich zwei Förderprogramme kombinieren lassen, um den zinsgünstigen Anteil der Finanzierung zu erhöhen.
Ein paar Fragen, die in der Praxis oft auftauchen:
- Mehrere Wohneinheiten: Für ein Gebäude mit mehreren Wohneinheiten beantragen Sie in der Regel die Nummer 298. Bewohnen Sie eine Einheit selbst, können Sie dafür separat die 297 beantragen. Bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder einer Doppelhaushälfte, die Sie zu mindestens 50 Prozent selbst bewohnen, reicht ein Antrag über die 297.
- Übertragbarkeit: Bei einem Verkauf kann der Kredit auf den neuen Eigentümer übertragen werden.
- Kombination beim Heizsystem: Das Heizsystem lässt sich unter Umständen zusätzlich über das Programm „Erneuerbare Energien" (270) fördern.
Die Programme 297 und 298 gehören zu den lohnendsten Bausteinen für den klimafreundlichen Neubau, mit niedrigen Zinsen und Kreditbeträgen bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. Der Aufwand liegt in den technischen Anforderungen und der frühen Einbindung der Fachexperten. Wer die befristete Effizienzhaus-55-Stufe nutzen möchte, sollte wegen der begrenzten Mittel nicht zu lange warten. Wir prüfen mit Ihnen, welche Förderstufe erreichbar ist, welche Kombination sich rechnet und wie sich alles sauber in Ihre Gesamtfinanzierung einfügt.