Ein Wohnrecht ist das vertraglich oder testamentarisch festgelegte Recht einer Person, eine Immobilie oder einen Teil davon zu bewohnen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Es wird häufig im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften gewährt, um den Wohnstatus einer Person abzusichern. Das Wohnrecht kann sowohl auf bestimmte Räumlichkeiten als auch auf die gesamte Immobilie beschränkt sein und sollte aus rechtlichen Gründen sorgfältig geregelt werden.
Es gibt zwei wesentliche Formen des Wohnrechts: das schuldrechtliche und das dingliche Wohnrecht. Während das schuldrechtliche Wohnrecht nur gegenüber bestimmten Personen gilt und nicht ins Grundbuch eingetragen wird, ist das dingliche Wohnrecht eine grundbuchlich gesicherte Regelung, die auch gegenüber neuen Eigentümern Bestand hat.
Vorteile:
Nachteile:
Ein Wohnrecht erlaubt einer Person, eine Immobilie zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein. Es kann lebenslang oder befristet bestehen und wird häufig in Erbschafts- oder Schenkungsverträgen genutzt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte es vertraglich genau geregelt und idealerweise ins Grundbuch eingetragen werden.
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