Zu der Außenanlage gehören Sachen, die zum Grundstück, aber nicht zum Gebäude zählen. Zum Beispiel Bodenbefestigungen wie Wege, Stützmauern, Einfriedungen, Pflasterungen. Aber auch die Errichtung von Garten- und Terrassenanlagen sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen der Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze. Teilweise lassen sich die Aufwendungen der Außenanlage den Herstellungskosten zuschreiben.
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