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Baufinanzierung mit KfW-Förderung

Autorin_Daniela_Schehrmann

Daniela Schehrmann

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Expertin für Baufinanzierung

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20. Juli 2026

Das Wichtigste zur KfW-Förderung im Überblick

    Das Programm 296 (Kürzel KNN) fördert den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude mit einem zinsverbilligten Kredit von bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, ausgezahlt zu 100 Prozent.
    Der Zins ist das eigentliche Argument: effektiver Jahreszins ab 0,01 Prozent bei kurzer Laufzeit (Stand Juli 2026), bei längeren Laufzeiten moderat höher. Damit liegt das Programm klar unter dem normalen Bauzins.
    „Niedrigpreissegment" bezieht sich nicht auf einen günstigen Kaufpreis, sondern auf strenge Grenzwerte bei Baukosten und Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus.
    Voraussetzung ist ein Experte für Energieeffizienz, die das Vorhaben planen und bestätigen. Ohne diese Bestätigung ist kein Antrag möglich.
    Es besteht kein Rechtsanspruch: Die Förderung hängt von verfügbaren Bundesmitteln ab. Wer bauen will, sollte deshalb früh handeln. Den Antrag stellen Sie über einen Finanzierungspartner, bevor das Vorhaben startet.
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Wer neu baut, kann mit dem richtigen Förderbaustein spürbar sparen. Das KfW-Programm 296 gehört dabei zu den attraktivsten Angeboten überhaupt, weil der Zins außergewöhnlich niedrig ist. Der Haken liegt nicht im Geld, sondern in den technischen Voraussetzungen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was hinter dem Programm steckt, welche Anforderungen Ihr Gebäude erfüllen muss, wie hoch die Förderung ausfällt und wie der Antrag richtig läuft.

Was ist das Programm 296 (KNN)?

Das Programm 296 ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es unterstützt den Bau und den Ersterwerb von Wohngebäuden, die besonders klimafreundlich und flächeneffizient geplant sind, mit einem zinsverbilligten Kredit. Als Erstkauf gilt ein Kauf bis zu einem Jahr nach Fertigstellung.

Das Besondere: Die Zinsverbilligung stammt aus Bundesmitteln, weshalb der effektive Jahreszins deutlich unter dem Marktniveau liegt. Genau deshalb ist das Programm für Neubauvorhaben so interessant, sofern Ihr Gebäude die Anforderungen erfüllt.

Was bedeutet „Niedrigpreissegment"?

Hier entsteht das häufigste Missverständnis. „Niedrigpreissegment" meint nicht, dass Ihre Immobilie besonders billig sein muss oder einen bestimmten Kaufpreis unterschreiten darf. Gemeint ist etwas anderes: Das Gebäude muss bestimmte Grenzwerte für gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus einhalten und flächeneffizient geplant sein. Es geht also um sparsames, ressourcenschonendes Bauen, nicht um einen niedrigen Verkaufspreis. Ob Ihr Vorhaben diese Grenzwerte einhält, berechnet der Energieeffizienz-Experte für Ihr konkretes Gebäude.

Welche Anforderungen muss das Gebäude erfüllen?

Um die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment" zu erreichen, muss Ihr Gebäude laut den technischen Mindestanforderungen im Wesentlichen:
  • mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen,
  • die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus einhalten,
  • eine Mindestanzahl an Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche besitzen (das ist der Kern der Flächeneffizienz),
  • den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Lebenszyklus unterschreiten und
  • ohne fossilen Wärmeerzeuger auskommen, auch Biomasse ist ausgeschlossen. Zulässig sind nur Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien.
Diese Punkte bestätigt Ihr Experte für Energieeffizienz. Ohne diese fachliche Begleitung geht es nicht.

Was genau wird gefördert?

Gefördert werden bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, und zwar für:
  • den Bau oder Kauf einschließlich der Nebenkosten (etwa Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachten oder Baugerüst)
  • die Planung und Baubegleitung sowie die Erstellung der Lebenszyklusanalyse durch die Expertin oder den Experten für Energieeffizienz

Was wird nicht gefördert?

Damit Sie den Rahmen kennen: Nicht förderfähig sind
  • Umschuldungen bestehender Kredite,
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben,
  • der Kauf eines Grundstücks,
  • die gleichzeitige Förderung derselben Maßnahme über die BEG,
  • die Förderung derselben Wohneinheit zusätzlich über „Wohneigentum für Familien" (300) oder „Klimafreundlicher Neubau" (297, 298).

Welche Konditionen gelten 2026?

Der Zins orientiert sich am Kapitalmarkt, wird aus Bundesmitteln verbilligt und laufend angepasst. Verbindlich ist der Zins am Tag der Zusage, er gilt dann für die gesamte Zinsbindung.

Stand Juli 2026 liegt der effektive Jahreszins ab 0,01 Prozent bei kurzer Laufzeit. Mit längerer Laufzeit steigt er moderat an, bleibt aber weiterhin niedrig. Zur Einordnung: Das ist ein sogenannter Signalzins, der deutlich unter einem normalen Bankdarlehen und auch unter dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) liegt.

Merkmal

Konditionen

Kreditbetrag

bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, Auszahlung 100 Prozent

Effektiver Jahreszins

ab 0,01 Prozent (kurze Laufzeit), bei längeren Laufzeiten moderat höher

Laufzeit

bis zu 35 Jahre

Zinsbindung

bis zu 10 Jahre

Tilgungsfreie Anlaufzeit

1 bis 5 Jahre

Darlehensart

Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen

Zinsangaben Stand Juli 2026. Die KfW passt die Konditionen fortlaufend an, den tagesaktuellen Satz nennen wir Ihnen im Beratungsgespräch.

Zum Kapitalabruf: Sie rufen den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage ab, eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag an. Sondertilgungen oder Teilrückzahlungen sind nicht möglich. Eine vollständige vorzeitige Rückzahlung ist gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Ein wichtiger Hinweis vorab: kein Rechtsanspruch

Anders als beim Programm 124 besteht beim 296er kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Sie steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Das bedeutet praktisch: Das Programm kann ausgeschöpft sein. Wer die günstigen Konditionen nutzen will, sollte deshalb nicht zu lange warten und die Finanzierung früh aufsetzen.

Wie läuft der Antrag?

Beim 296er sind zwei Dinge entscheidend: die frühzeitige Einbindung eines Fachexperten und das richtige Timing.

  1. Energieeffizienz-Experten einbinden. Suchen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes (Deutsche Energie-Agentur, dena). Diese Person erstellt die Lebenszyklusanalyse und die „Bestätigung zum Antrag" (BzA), die Sie für den Kreditantrag brauchen.
  2. Finanzierungspartner ansprechen und Kredit beantragen. Sprechen Sie mit uns als Finanzierungspartner, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge abschließen oder den Kaufvertrag unterschreiben. Zum Gespräch bringen Sie die Bestätigung zum Antrag mit.
  3. Zusage abwarten. Verbindlich einplanen können Sie die Mittel erst nach der Zusage der KfW. Wer vorher startet, tut das auf eigenes Risiko.
  4. Nach Fertigstellung bestätigen. Nach Abschluss reichen Sie die „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) bei Ihrem Finanzierungspartner ein.

Aktueller Hinweis: Die Unterlage für die Bestätigung nach Durchführung ist laut KfW derzeit noch nicht final verfügbar. Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz stellt sie aus, sobald sie bereitsteht. Für den Antrag selbst ist das kein Hindernis, Sie sollten es aber einplanen.

Zur Ausnahme mit aufschiebender Bedingung: Haben Sie im Vertrag eine aufschiebende Bedingung vereinbart, dürfen Sie den Kaufvertrag bereits vor Antragstellung abschließen. Den Kaufpreis zahlen beziehungsweise mit dem Bau beginnen dürfen Sie jedoch erst nach der Antragstellung. Eine nachträgliche Aufnahme dieser Bedingung ist nicht zulässig.

Lässt sich das Programm kombinieren?

Innerhalb desselben Gebäudes ist eine Kombination möglich, wenn mehrere Wohneinheiten vorhanden sind. Einzelne Wohneinheiten, die nicht über das 296er laufen, können unter bestimmten Voraussetzungen über „Klimafreundlicher Neubau" (297, 298) oder „Wohneigentum für Familien" (300) gefördert werden. Für dieselbe Wohneinheit ist eine Doppelförderung dagegen ausgeschlossen. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir gemeinsam.

Unsere Experten beraten Sie gerne rund um die Immobilienfinanzierung und die KfW-Förderung. Gemeinsam finden wir heraus, ob und welche Förderprogramme sich für Sie lohnen und wie Sie sich Ihr Traum vom Eigenheim zinsgünstig erfüllen.

Für wen lohnt sich das 296er?

Kurz gesagt: für alle, die ohnehin klimafreundlich und flächeneffizient neu bauen oder einen entsprechenden Neubau erstkaufen. Wenn Ihr Vorhaben die technischen Anforderungen erfüllt, ist der Zinsvorteil erheblich und über die Laufzeit bares Geld wert. Für ein Vorhaben, das die Effizienz- und Kostengrenzwerte nicht erreicht, ist das Programm dagegen nicht der richtige Weg. Genau deshalb lohnt es sich, die Förderfähigkeit früh mit einem Energieeffizienz-Experten und uns zusammen zu prüfen, bevor Sie planen und Verträge schließen.

Fazit: günstiger Zins mit klaren Bedingungen

Das Programm 296 bietet einen der niedrigsten Förderzinsen am Markt, verlangt dafür aber ein Gebäude, das hohe Effizienz- und Kostenstandards einhält. Wer neu baut und diese Standards ohnehin anstrebt, sollte das Programm unbedingt prüfen. Wichtig sind die frühe Einbindung eines Energieeffizienz-Experten, das richtige Timing beim Antrag und die Tatsache, dass die Mittel begrenzt sind. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, und bauen den Kredit sauber in Ihre Gesamtfinanzierung ein.

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Susanne Knofe

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Expertin für Baufinanzierung

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Stand: 12.05.21

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