Für Familien ist der Weg ins Eigenheim oft eine finanzielle Herausforderung. Das KfW-Programm 300 setzt genau hier an: Es bietet Familien mit Kindern einen der günstigsten Förderkredite am Markt, wenn sie klimafreundlich neu bauen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer gefördert wird, wie hoch der Kredit ausfällt, welche Einkommensgrenzen gelten und worauf Sie beim Antrag achten müssen.
Das Programm 300 richtet sich gezielt an Familien mit Kindern und an Alleinerziehende. Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- In Ihrem Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
- Sie bewohnen die geförderte Immobilie selbst und halten daran mindestens 50 Prozent Miteigentum.
- Die neue Immobilie ist Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland. Wer bereits ein Wohngebäude oder einen Anteil daran besitzt, ist ausgeschlossen.
- Ihr Haushaltseinkommen liegt bei maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind, plus 10.000 Euro für jedes weitere Kind.
Als Haushaltseinkommen gilt das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres. Für einen Antrag im Jahr 2026 ist das der Durchschnitt aus 2024 und 2023. Nachgewiesen wird das Einkommen ausschließlich über den Einkommensteuerbescheid. Bescheinigungen des Steuerberaters oder des Finanzamts werden nicht anerkannt.
Die Kredithöhe hängt von drei Faktoren ab: der erreichten Förderstufe, der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren und Ihrem Haushaltseinkommen. Es gibt zwei Förderstufen mit unterschiedlichen Höchstbeträgen.
Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40):
Förderstufe Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:
Gefördert wird ausschließlich der klimafreundliche Neubau. Es gibt zwei Förderstufen:
Klimafreundliches Wohngebäude: Das Gebäude erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40, hält im Lebenszyklus die Treibhausgasanforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus ein und wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt.
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG: Zusätzlich erfüllt das Gebäude die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM), bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat. Für diese Stufe brauchen Sie zusätzlich einen Berater für Nachhaltigkeit.
Gefördert werden in beiden Stufen der Bau und Kauf, die Planung und Baubegleitung durch die Fachexperten sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung.
Der Zins wird aus Bundesmitteln verbilligt, orientiert sich am Kapitalmarkt und wird laufend angepasst. Verbindlich ist der Zins am Tag der Zusage und gilt dann für die gesamte Zinsbindung.
Zinsangaben Stand Juli 2026. Die KfW passt die Konditionen fortlaufend an, den tagesaktuellen Satz nennen wir Ihnen im Beratungsgespräch.
Zum Kapitalabruf: Sie rufen den Kredit innerhalb von 12 Monaten nach Zusage ab, eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag an. Sondertilgungen sind nicht möglich, eine vollständige vorzeitige Rückzahlung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung.
Ausgeschlossen sind:
- Personen, die bereits ein Wohngebäude oder einen Anteil daran in Deutschland besitzen
- Personen, die bereits das Baukindergeld (424) erhalten haben
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen
- der Kauf eines Grundstücks
- Ferienhäuser und Ferienwohnungen
Ein praktischer Sonderfall: Wenn Sie ein bestehendes Wohngebäude abreißen und neu bauen, können Sie den Antrag frühestens einen Tag nach dem Abriss stellen, denn dann besitzen Sie kein Wohneigentum mehr.
Für Familien mit Kindern, die die Einkommensgrenze einhalten und kein Voreigentum haben, ist das 300er meist die attraktivste Option, weil es die höchsten Kreditbeträge zu sehr niedrigen Zinsen bietet. Häufig wird es zusätzlich mit dem Wohneigentumsprogramm (124) kombiniert, um den zinsgünstigen Anteil der Finanzierung weiter zu erhöhen. Welche Kombination sich in Ihrem Fall rechnet, prüfen wir gemeinsam.
Beim Programm 300 sind neben den Bau-Anforderungen einige familienspezifische Nachweise wichtig.
- Fachexperten beauftragen. Sie brauchen eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Expertenliste des Bundes (dena), die die Lebenszyklusanalyse und die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt. Für die QNG-Stufe kommt ein Berater für Nachhaltigkeit hinzu.
- Kredit beim Finanzierungspartner beantragen. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Verträge abschließen oder mit dem Bau beginnen. Zum Gespräch bringen Sie die Bestätigung zum Antrag, die Einkommensteuerbescheide der beiden maßgeblichen Jahre sowie die Geburtsurkunden aller Kinder unter 18 Jahren mit.
- Zusage abwarten. Verbindlich einplanen können Sie die Mittel erst nach der Zusage der KfW.
- Nach Fertigstellung Nachweise einreichen. Sie reichen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein, dazu einen Grundbuchauszug (mindestens 50 Prozent Eigentum) und die Meldebestätigung mit Einzugsdatum.
Eine Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Jahreseinkommen von rund 85.000 Euro baut ein Haus für 600.000 Euro. Mit Grundstück und Nebenkosten liegen die Gesamtkosten bei rund 868.500 Euro. Die Finanzierung kann so aussehen:
Das Beispiel zeigt, wie sich mit der Kombination aus Familienförderung und Wohneigentumsprogramm ein großer, zinsgünstiger Anteil der Finanzierung darstellen lässt.
Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich neu bauen, die Einkommensgrenze einhalten und kein Voreigentum besitzen, ist das Programm 300 in der Regel die günstigste Förderung überhaupt. Es verbindet hohe Kreditbeträge mit sehr niedrigen Zinsen. Der Aufwand liegt in den technischen Anforderungen an das Gebäude und in den familienbezogenen Nachweisen. Wir prüfen mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, welche Förderstufe erreichbar ist und wie sich das 300er sinnvoll mit weiteren Programmen zu einer stimmigen Gesamtfinanzierung verbinden lässt.